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Aphorismen und Notizen über wichtige Zweige des Finanzwesens
Entstehung
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friedigungsmittel von Bedürfnissen mannigfacher Art und zu-gleich auf die individuellen Beitragsfähigkeiten ankommt.

In das Fach der Staatsführung gehören die persön-lichen intelligiblen und moralischen Leistungen der Staats-genossen und deren Widmung für den Sraat, geistigeund physische Leistungen zugleich nimmt dieser für seinSchutz- und Verthcidigungswesen in billigen Anspruch,Geldmittel endlich erhebt er aus dem allgemeinen National-vermögen zur wirthschaftlichen Bestreitung des Staatsbedar-fes, um die Staatsmaschine in Bewegung zu setzen undzu erhalten, welches also zum Reffort der Finanzen gehört.

Der Begriff, welcher durch das Wort Finanzen ge-geben wird, ist eben so verschieden von Volks- und vonStaatswirthschaft, wie von National- und Staatsvermö-gen, obschon sie mit demselben im nächsten Zusammenhangestehen und jenen Theil davon bezeichnen, welcher zur Rea-lisirung des StaatszweckcS aus dem Staats - und National-einkommen, nach Maaßgabe der Toralsumme des concreteuStaatsbedarfes für solchen in Anspruch genommen und ver-wendet wird.

Die Aufgabe der Finanzwirthschaft ist es, i) das zurBestreitung der wirklichen Staatsersordernisse Benöthigte ausdem reinen National- und Sraatseinkommcn in der Art zuziehen, als es die Vcitragsfähigkeit jeder der besondernQuellen erlaubt, ohne daß diese selbst so sehr dadurch ge-schwächt würden, künftig minder ergiebig seyn zu können,oder ganz vertrocknen zu müssen; 2) auch die Beiträgesich wie die vom Staate geschützte Rechtssphäre eines jedenmöglichst verhalten und nach beiden genannten Maaßstäbengleich vertheilt seien; g) die Abgaben der Staatsgc-nvffcn mit den mindesten Unkosten und ohne Bedrückung