nnaufhaltsam mein ganzes Leben auf dieser»Auen Zweck hin!
IV.
Mein gesetzmäßiger Wille, bloß als solcher,an und durch sich selbst, soll Folgen haben,sicher und ohne Ausnahme; jede pstichru.äßigeBestimmung meines Willens, ob aus ihr auchkeine That erfolgte, soll wirken in einer mirunbegreiflichen andern Welt, und außer dieserpflichtmäßigcn Willensbcstimmung soll in ihrnichts wirken. — Was denke ich doch, indemich dies denke, was setze ich voraus?
Offenbar ein Gesetz, eine schlechthin ohneAusnahme geltende Regel, nach welcher derpflichtmäßige Wille Folgen haben muß; ebenso, wie ich in der irdischen Welt, die michumgicbt, ein Gesetz aunchmc, nach welchemdieje Kugel, wenn sie durch meine Hand mitdieser bestimmten Kraft in dieser bestimmtenRichtung angestoßen wird, nochwendig in einer