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sondere, jüngst erst Gewordene, und für das Allge-meine durch langer Zeiten Lauf Befestigte; natür-liche der Unverträglichkeit verschiedner, sich mehr oderweniger fremden, zufällig in eine Gemeinschaft ver-bundner Stämme — und nun an breiter Gränzeüberall drohende übermächtige Nachbarn: ein sol-cher Staat mag wohl darauf sinnen, wie er dasBand einer starken Verfassung um so viele klaf-fende Gegenstände schlage. Die absolute Willkührkann hier nicht hülfreich seyn, da sie durch Erbit-terung, wie sich täglich zeigt, den Widerspruch nurschärft; die physische Gewalt wird noch wenigervermögen, da sie eben aus allen hadernden Ele-menten sich zusammenfetzen muß; am ohnmächtig-sten aber werden die leeren Formeln eines starrenSchlendrians sich erwiesen. Wo die Liebe nichtausreicht, muß zunächst die Achtung eintreten, dieheftet sich aber auf die Länge nur an den Adelder Gesinnung, milde Gerechtigkeit, sittliche Wil-lensstärke, strenge Gesetzlichkeit. Es halten aberdie Völker in dieser Zeit das constitutionelle Lebenfür die rechte Uebungsschule dieser öffentlichen Tu-genden, die Unbeschränktheit aber für ihren Tod> und Untergang. Ob sie in dieser Meinung irren,kann die Erfahrung erst entscheiden, aber selbstwenn der Jrrthum wahrscheinlich wäre, würde esgerathen seyn, sie als Mitschuldige und Zeugen