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5 (1837) Andachtsbuch für die Jugend
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für sich recht und gut zu handeln, und daher der Leitung undFürsorge der Aeltern bedürfen. Im reifern Alter, wo Sohn oderTochter sich selbst gehören, wo sie vielleicht schon selbst für eineigenes Haus zu sorgen, Gatten- und Aclternpflichtcn zu erfüllenhaben, müssen vernünftige Aeltern Verzicht auf die blinde Unter-würfigkeit des Kindes thun. Sie kennen nicht mehr alle Ver-hältnisse, alle Bedürfnisse, alle Ziele desselben. Sie mögen in ein-zelnen Fällen crfahrungsvolle Rathgeber, nie aber Gebieter sein.

Die Mündigkeit der Kinder spricht sie von der vollkommenenUnterwürfigkeit los, aber doch nichtvonallcmGehorsa m.Wir sollen und müssen, als gute Kinder, auch dann noch mitEhrerbietung die Wünsche des Vaters und der Mutter erfüllen^wenn sie nicht höhern Pflichten gegen unfern Beruf, gegen unfernGatten oder gegen unserer eigenen Kinder Wohl widersprechen..Wir sollen und müssen ihnen auch in spätern Jahren, und wcnwwir schon selbst Gatte, Vater, Mutter sind, die gleiche gewohnteEhrerbietung, wie in Len Jugendjahren, bezeugen; denn niehaben sie aufgehört, unsere Aeltern zu sein, wenn sie auch auf-hörten, unsere Ernährer und Vorsorger zu sein. Wir sollen undmüssen ihnen mit zärtlicher Aufmerksamkeit in allen unschädlichenWünschen entgegcneilen, und nicht Kindcspflicht, nicht Kindes-demuth verläugnen, selbst wenn wir durch Gunst des Schicksalsüber sie erhoben worden wären, und in Rang und Würden^Stand und Reichthum weit über ihnen ständen. Denn dasVerhältnis; des Menschen geht allen Verhältnissen des bürger-lichen Lebens vor. Wir waren Kinder unserer Aeltern, ehe wirWürden und Glücksgüter hatten; wir sind und bleiben Kinderunserer Aeltern, wenn das Verhängniß uns wieder in de»,Abgrund menschlichen Elends stößt.

Ehre deine Aeltern, ehre sie mit frommer»Andenken, auch wenn sie nicht mehr sind. Ehre sienoch durch ein rühmliches Leben nach ihrem Tode. Ach, duwarst vielleicht ihre letzte Sorge, ihr letzter Kummer, ihre letzteFreude, ihr letztes Gebet! So sei ihr Grab dir noch einHeilig-thum! So sei ihr Name und die Erinnerung ihres liebevolle»