wenn ihre Mitbürger einige andere Ansichten von dem hätten,was dem Vateriande ersprießlich wäre? — Nein, nimmermehrist da die wahre Tugend, wo sie mit den Geberden des Zornsund Grimms hervortritt; da ist nicht die Liebe, wo der Haßwüthet. Innere Güte ist jederzeit mit äußerer Anmuth ver-knüpft, und selbst wo die Tugend heldcnmüthig in den Kampffür ihr Recht tritt, ehrt sie das Menschliche, und erscheint siezwar unerschrocken, alles Irdische aufopfernd, aber edelsinnig,großmüthig, immer zum Frieden einleitend, und Bahn undWeg dazu öffnend.
Weit gewöhnlicher aber ist das rauhe, mürrische, polterndeWesen übrigens redlicher Personen, ihr eigensinniges, wunder-liches Wesen, ihre geflissentliche Vernachlässigung äußerlicherAnmuth und Gefälligkeit, aus einer sehr kleinlichen Eitelkeitentsprungen! Stolz auf ihr gerechtes Wesen, verschmähen sieAlles, was sie Schein nennen. Im Gefühl ihres Sclbstwcrthcsglauben sie sich zu erniedrigen und ihrer Würde etwas zu ver-geben, wenn sic die kleinen, im menschlichen Leben gebräuchlichenMittel anwenden, ihren inncrn Werth Andern erst werth-voll zu machen. Sie thun wohl, aus trotzigem Stolze, dasGegentheil, und es kitzelt ihre Eitelkeit, bei aller Versäumungäußerlichen Anstandes und der mit der Tugend verwandtenLiebenswürdigkeit, dennoch unentbehrlich oder geschätzt zu sein.Sic sind wie ein Reicher, dem es thörichter Weise wohl gefällt,in Lumpen gekleidet zu gehen, und dennoch von Schmeichlernumkrochen zu werden. Ist der Stolz in Lumpen weniger Stolz,als der in Purpur und Seiden? Wahrlich nicht; aber er ist,wo möglich, noch lächerlicher.— Und so ist auch die auf sichselbst stolze, trotzende Tugend, welche das, wodurch sie sich LnAnderer Augen gefällig macht, meidet, ein thörichtes Zwitter-kind des guten und verdorbenen Herzens, des Rechtsgcfühlsund der sonderlingshaften Eitelkeit.
Hinweg mit diesen Verzerrungen! Die Tugend erscheine,wie sie ist, als Güte, Liebe und Geduld; und sie wird gefallen.Wer mit Absicht durch sein äußeres Betragen zu verstehen gebenwill, das Verdienst oder die Rechtlichkeit bedürfe keiner äußern