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welcher den Gegenstand des Contracts ent-hält. Der Lieferungstag ( Liquidation ) istzwar an sich willkührlich; allein an den mei-sten Handelsplätzen richtet er sich nach ei-nem bestehenden Gebrauch, z. B. auf denletzten Monatstag. In Frankreich darf sich derTermin zur Erhebung ( lever ) des Papiers,nicht über zwei Monate hinaus erstrecken,und ist demnach entweder auf den letztendes laufenden Monats (fin courant'), oderauf den des nächstfolgenden (fin prochain)gestellt.
3) Differenz - Geschäfte (ungedeckteGeschäfte; Operations d decouvert). DieLieferungs - Geschäfte werden selten in derAbsicht, den Contract zur bestimmten Zeitwirklich zu vollziehen, abgeschlossen, son-dern nur als eine blose Spekulation auf denCours. Der Käufer will am Lieferungstageso wenig das Papier, als der Verkäufer dasGeld dafür empfangen, und die eingegang-nen Verbindlichkeiten sind auch in der Re-gel so überaus grofs und viel, dafs wederdas Eine noch das Andere geschehen könnte.Es handelt sich bei diesen Geschäften, dieihrer Natur nach zu den Wetten gehören,allein nur um die Vergütung der Differenzdes Courses, vom Tage des Abschlusses aufden Tag der Lieferung. Ist er an diesem
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