den man die Dotation (den Stamm)nennt, ist nun dazu bestimmt, die Anleihenach und nach zu tilgen, indem ein-zelne Schuldverschreibungen zuriickgekauftwerden. Diese Zurückkaufung aber ist es,die mit der Dotation, die sich von Jahr zuJahr um gleichviel vergröfsert, den eigent-lichen Tilgungsfonds ausmacht, da die Zinsender getilgten Kapitalien nunmehr ebenfallsdiesem Fonds zufallen. Hierdurch wächstder Tilgungsfonds mit jeder neuen Tilgungsehr schnell, und ist nach Verlauf einer be-stimmten Zeit im Besitz eines Kapitals, wel-ches dem Anleihen gleich kommt und seinegänzliche Abtragung möglich macht, währenddurch die Dotation allein eine viel längereZeit dazu erforderlich wäre.
§. 10. Wie schnell der Tilgungsfonds,dessen Dotation 1 Procent der Anleihe jähr-lich beträgt, in Verbindung mit dem Zins-genufs der zurückgekauften Kapitalien wächst,läfst sich daraus abnehmen, dafs er durchdie Dotation allein eine Anleihe von 100 Mil-lionen erst nach 100 Jahren zu tilgen imStande wäre, während er solche, wenn erseiner Bestimmung treu bleibt, und die Zin-sen der getilgten Kapitalien ihm zu gute kom-men, in 36 Jahren tilgen kann, wenn dieAnleihe mit 5 Procent, in 41 Jahren, wenn