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2 (1913)
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995
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v. Thümmel.

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1678 den Reitknecht Hans Ulrichs v. Grünrod zu Seifersdorf in Uleitzenerschlagen und war dann geflüchtet*). In dem anhängig gemachtenProzesse war ihm die ewige Landesverweisung zuerkannt worden. Grbat im Jahre 1685 den Rurfürsten, ihn zu begnadigen und die Landes-verweisung in eine Geldstrafe zu verwandeln, doch der Landesherr lehntedas Gesuch ab^). Hans Wolf konnte sich als ein des Landes ver-wiesener demnach auch nicht an der Erbhuldigung im Schlosse Grten-burg im Jahre 1681 beteiligen. Sein Gütchen Schmölln wurde ausDrängen seiner Gläubiger am 17. September 1687 vom hosgericht demWolf Magnus v. Th. für 5500 Taler adjudiziert. Ehe das Gut aberdem Räuser übergeben wurde, verkaufte es Hans Wolf zu Martini1687 an Christoph Siegmund v. Raussendorf.

Hans Wolf v. Th. war in erster Ehe vermählt mit Unna Sophiageb. v. Zezschwitz. Sie hatte ihm zufolge Lhestistung vom 3. Sep-tember 1646 tausend Taler Lhegeld zugebracht. Erst im Jahre 1666bat er den (Oberamtshauptmann, seine Gattin wegen dieses Ehegeldesauf Schmölln zu verleibgedingen. Um 4. März 1682 wurde sie inSchmölln bestattet^). In zweiter Ehe war Hans Wolf verheiratet undzwar seit dem 23. (Oktober 1685 zu Schmölln mit Unna MariaDorothea geb. v. Geist.

Hans Wolf lebte zuletztin den (Obergärten an der EbersbachischenGrenze"*). Uls seine Rinder führt das Schmöllner Kirchenbuch folgendeaus (ai)^):

a. Latharina Dorothea.

d. Hans (Otto, Wachtmeister, vermählt zu Schmölln am 29.Juli1680 mit Dorothea Elisabeth v. Doering, Tochter Thristians v. D.auf Gratzdorf und seiner Gattin Sophia Elisabeth geb. hoe v. hoenegg.Hans (Otto starb am 7. Januar 1695°). Frau Dorothea Elisabeth kaufte

l) H.-St.-N. 1.06.9548, Vas 11. Buch Dberlaus. Lehens-Sachen, 1686-1709,Fol. 186.

-) ver Kurfürst bestimmte nach dem Gutachten des Kanzlers und der Bäte,. . .daß die erkannte ewige Landesverweisung in der Stille nach bisherigem beidenen von Ndel gebrauchten mocio exeqnirt werde". H.-St.-N. Geneal. Uoo. 7825,Thümmel.

s) Dieses sowie das folgende Datum nach dem Schmöllner Kirchenbuch (Ne-gierungsrat v. Th.).

tz Dberlaus. Nachlese 1771, S. 86. Eine Gedächtnisjchrift, die am 17. Sep-tember 1699 in den Kottmarsdorfer Kirchturmknopf gelegt wurde, enthielt u. a. auchfolgende Worte:Hans Wolf v. Timmlau" . . .in den Dbergärten an der Ebers-bachischen Grenze wohnende". . . .Er hatte vormals zu Schmollen gewohnt, dochals er einen Schösser auf dem Felde daselbst entleibet, hat er nach Nusführung seinerSache und erlangter Landes-Huldigung endlich seinen Nufenthalt allhier gehabt, altdieser Zeit 81 Iahr". Es scheint also die über ihn verhängt gewesene Landesver-weisung später aufgehoben worden zu sein, vielleicht infolge eines von ihm am5. Februar 1692 an den Kurfürsten gerichteten Schreibens, in dem er sagt, er sei imJahre 1678 . . .durch Gottes verhängnüs in ein unverhofftes Unglück gerathen,indehm George Müller zu Seiffersdorff nicht sowohl durch mich, alß seine eigenewiederwertige Unvorsichtigkeit entleibet worden". H.-St.-N. Uoo. 9548, Vas 11. BuchDberlaus. Lehens-Sachen, Fol. 186.

3) Negierungsrat v. Th.

ch i). Uechtritz, Diplomat. Nachrichten, IV. Bd., S. 24.

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