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v. Seydewitz.
v. holtzendorff mit einem präsent*). Georg Heinrich hatte zwei Kinder,eine Tochter Johanna veronica und einen Sohn Christian Heinrich.Vieser starb, noch nicht zu seinen mündigen Jahren gelangt, am9./19. Februar 1692; Johanna veronica vermählte sich in Leipzig am
3. Januar 1701 mit Hans Taspar v. Leßgewang auf Rlmenhausen^).
Vas Gut Rammenau ging nun zu zwei vritteilen an GeorgHeinrichs Bruder, Hans Ernst v. S. über; ein vritteil, das ihr ver-storbener Bruder Christian Heinrich ihr vermacht hatte, behielt Johannaveronica. Hans Ernst v. 5., der auch das Gut pommlitz im RmteGrimma besaß, wurde am 13. März 1696 mit zwei vritteilen vonRammenau belehnt. Mit seiner Richte Johanna Veronica lag er wegendes von ihr beanspruchten vrittels in längerem Prozeß ^), der zu seinenGunsten entschieden wurde, so daß er am 10. September 1698 auch mitdem letzten Drittel belehnt wurde und nun alleiniger Besitzer vonRammenau war. Hans Ernst starb am 14. Dezember 1712. vermähltwar er mit Eatharina Sidonie v. Schönberg a. d. h. Bretnig undhinterließ folgende Kinder:
1. Larl Heinrich. Siehe unten S. 885.
2. Hans Rudolph. Siehe unten 5. 884.
3. Gottlob Ernst Ehrenreich. Siehe unten S. 885.
4. veronica Elisabeth, vermählt mit Christoph Gottlob I.v. Carlowitz aus Pannewitz, Niethen, Neustädtel.
5. Lharlotte Henriette.
Hans Ernst hatte testamentarisch am 28. Juni 1712 seine Kindersämtlich zu Erben eingesetzt und zwar sollte Tarl Heinrich das Gutpommlitz und die Untertanen in Crumbach, Hans Rudolph und GottlobErnst Ehrenreich Rammenau erhalten. Mit diesen beiden haben wiruns zunächst zu beschäftigen.
2. Hans Rudolph v. S., geboren am 13. Mai 1693, gestorben am22. Dezember 1780, beim Tode seines Vaters Kornett, später königlichpolnischer kurfürstlich Sächsischer Hauptmann, überließ zufolge Vergleichsvom 15. März 1713 seine Hälfte des Gutes Rammenau seinem BruderGottlob Ernst Ehrenreichh. Sn eben diesem Jahre (1713) ließ sich Hans
') 6--St.-6. Gen. Boo. 7802, Sepdewitz, vol. II.
2) Familiengeschichtliche Blätter, II. Band (1907), Nr. 22, S. 259.
3) Hans Ernst v. L. klagte im Jahre 1692 gegen seine Muhme Jungfer Johannaveronica, da sie in Gegenwart Theophili Lessing, Not. pudl. Ouosur. und Ltadt-schreibers in Ramenz, am 5. März 1692 die Untertanen von Rammenau unter demVorwände einen hierauf bezüglichen Dberamtsbefehl zu haben, auf den dritten Teildes Gutes hatte schwören und ihr huldigen lassen. Im Jahre 1695 wird wegenRuinierung des Holzes m Rammenau verhandelt. Hans Ernst nennt in diesem Jahreseine Nichte Johanna veronica „meine unruhige Muhme". H.-St.-R. Den. Boo. 7802,Lepdewitz, vol. II. — Wegen restierender Dezimen vom Jahre 1690 klagte gegenHans Ernst v. S. Theodorus Grohmann, bis 1690 Pfarrer in Rammenau, dann inBurkau. H.-Lt.-R. Boo. 9532, Das 70. Buch (Überlauf. Justizsachen 1696 — 1702,Fol. 111.
H In den Beiträgen ic. L. XI steht irrtümlich, Gottlob Ernst Lhrenreich habeseinen klnteil an Rammenau seinem jüngeren Bruder Hans Rudolph abgetreten. DasUmgekehrte ist richtig nach Rusweis der Lehnsakten.