802
v. Schönberg.
Sie meldete, Pulsnitz, den 1. Dezember l629 dem Kurfürsten, Gott habeihren Lhejunker am l2./22. November 1629 in Bautzen „durch ein plötz-liches, iedoch christliches Sterbstündlein ganz unversehens von dieser be-trübten Weldt abgesorderet und gewißlich zu sich in das ewig wehrende,freudenreiche paradis transkeriret und vorsetzet, dessen Seelen Göttl.Allmacht gnedigk sein wolle". Am 4. Januar alten Kalenders 1630 sollein Pulsnitz die Beisetzung stattfinden, zu der sie einen Abgeordneten zuentsenden bittet h; am 12. März 1630 meldete sie dem Kurfürsten, ihrGatte sei „kurtzverrückter Zeit" gestorben und habe sie „alß seine hoch-betrübte Witbe mit schwängern Leib neben drei) unmündigen Söhnenund drepen Töchtern" hinterlassen^). Vormund der Witwe war Rudolphv. Bünau auf Nedaschütz und pietzschwitz:
Die ihn überlebenden Söhne Hans Wolfs II. waren (^ —O):
Hans Georg. Siehe unten.
8. Hans Wolf. Siehe unten S. 803.
0. Wolf Georg. Siehe unten S. 803.
v. Laspar Rudolph (postbumus). Siehe unten S. 803.
Der früher, unter Nr. II. erwähnte (vergl. S. 786), am 9./19. Juni 1629verstorbene kurfürstlich Sächsische geheimen Rats Direktor und Präsident desAppellationsgerichts Taspar v. Sch. hatte sein verledigtes Lehn an Bar-schaft rc. an seinen Bruder Hans Wolf II. verfällt. Nachdem dieser nun,wie oben angegeben, wenige Monate nach seinem Bruder ihm in dieEwigkeit nachgefolgt war, fiel neben der väterlichen Erbschaft auch dieihres Oheims an die soeben genannten vier Söhne Hans Wolfs II.
7V Hans Georg v. Sch., der älteste Sohn Hans Wolfs II., geborenam 8. Juni 1613, tat nach erlangter Mündigkeit über die hinterlassenenväterlichen Güter Pulsnitz, Dorf Weißbach rc. und über die zu Lehngemachten Gelder und die Barschaft pro sua guota in Person gebühr-lich Folge und erhielt am 24. November 1637 den Lehnbrief über seinenväterlichen und den durch den frühen Tod seines Bruders Hans Wolf(vergl. S. 803) ihm zugefallenen brüderlichen Anteil an diesen Gütern. Am31. Oktober 1640 kam es zur Erbteilung zwischen Hans Georg, Wolf Georgund dem Vormunde des noch unmündigen Taspar Rudolph. Durch das Losfiel an Hans Georg „das halbe und hinter Schloß Pulsnitz und dasVorwerk Ghorn"h. Am 26. August 1642 erhielt er den Lehnbrief
Georg v. wehse auf Burkersdorf zu entsenden und ersuchte um Überlassung vonetwas Mld. Gen. Boo. 31805, Lchönberg, vol. VI.
0 6 -- 5 t.- 6 . Boo. 9191, 10. Buch Gbsrlaus. Kriegs-Sachen cis ac> 1628-30,Fol. 229. Der Kurfürst ordnete den Landeshauptmann zur Bestattung ab.
2) kf.-Lt.-O. Gen. Roo. 31805, Schönberg, vol. VI.
h Der pulsnitzsche Anteil wurde veranschlagt auf 35463 Fl. 11 Gr. y Pf., GutDhorn auf 20 601 Fl. 10 Gr. — Pf., Gut Bretnig auf 24942 Fl. 1 Gr. 3 Pf., aller-seits nach abgezogenenBeschwerungen. Von der Gesamtsumme von 90007 Fl. 2 Gr. — Pf.fiel demnach an jeden der drei Brüder der Betrag von 30002 Fl. 7 Gr. 8 Pf. IVolfGeorg erhielt demnach am pulsnitzer Anteil zuviel 5461 Fl. 4 Gr. 1 Pf., währendksans Georg am Vhornschen Anteil 400 Fl. 18 Gr. 8 Pf. ermangelten und LasparRudolph an Bretnig noch 5060 Fl. 6 Gr. 5 Pf. Da sich nun aus den Rechnungenergab, daß ksims aus der Erbschaft zu seinem Unterhalt und zur peregrination
10 710 Fl. 15 Gr. 3 Pf. empfangen hatte, so wurden hiervon die ihm an seinen