v. Nüdinger.
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dem Kndern bei der Appellation im Königreich Böheimb treülich gedienet,sowohln auch zum Reichshosfrath bestalt gewesen, wie er dan, ohne Rhumzu melden, bei) Ihr Kapß: und König!: Maytt: ein getreuer Diener bisan sein seel. Absterben verblieben. Als aber psalzgrasf Friedrich nacherPrag kommen, undt Er bep Ihme Bestallung anzunehmen gleichsamgenötigt werden wollen, so hat Er lieber alles zu Prag verlassen, alßdaß Er sich zu Ihrer Maytt. Feinden, wie oftmals begehret worden,gewendet hette. Daher» sich heimblich mit Weib und Kindern vondannen in die Gber Laußnicz begeben, daselbsten hernacher beide GütterSpitzkunnersdorff und Weigsdorff erkaufst und fast alle Sein und seineslieben lveibes von Ihrem geehrten Datier, des wohl verdienten altenh. Eanzlers Dauidt peiffers 5eel. herrührenden ansehligen vermögen,so Unser Mutter seel: nach seinem Absterben ererbet, wie ingleichen waßSie auß preissen nach Absterben ihres Brüdern Hansen Seel: erlanget,in diese beiden Güttere und waß hernacher an Erbgüttern Sie darzueerkauft habe, gewandt. Wie mit dem Leibgedingsbrieff und (vberambts-consens sud dato den 14. Gctob. 1628 aufgerichtet worden, zue be-scheinigen ist, daß Unsere Mutter Seel, an Lhegelde, Kegenvormechtnüßund andern Lrbfellen,, so sie treuherzig in diese Gütter interii-et undIhr davor b^potlioeiret seindt, über 30000 Fl. gebühreten, so iezige oderkünftige Besizere aus diesem Lehen abzusühren schuldig seindt".
Felix v. U. hatte folgende Kinder:
I. Daniel. Siehe unten.
II. Johann George. Siehe unten S. 658.
III. Gertraud. Siehe unten S. 658.
IV. Barbara Anna. Siehe unten S. 658.
V. Sophia. Siehe unten S. 658.
VI. Blandina'). Siehe unten 5. 658.
I. Daniel v. U. ist der einzige überlebende Sohn Felixens. Inden Lehnsakten schreibt er sich stets adelig. Uach seines Vaters Godewird er am 8. Mai 1640 mit Spitzkunnersdors, Weigsdors,Schönberg belehnt, vermöge aufgerichteter Erbsonderung vom 26. März1649 teilte er sich mit seinen Schwestern so, daß ihm Weigsdors zufiel.Am 5. November 1650 erhielt er über dieses Gut den Erblehnbries.Ein langjähriger Streit zwischen Daniel v. N. und seiner SchwesterBlandina einerseits und Ehristoph v. Gersdorff und seinen Erben ausHainewalde andererseits wegen des „Kreischen-Gutes" in Mittel-Gder-witz wurde endlich durch eine zu Bautzen aufgerichtete und vom Kur-fürsten am 19. April 1667 bestätigte Transaktion beigelegt. Die beidenGeschwister erlangten das Eigentum an dem Kreischen - Gute, und derKurfürst genehmigte am 9. November 1667, daß ihnen das Gut zuLrblehn verreicht würde. Daniel war vermählt mit Anna Magdalena
tz Die unter Nr. II und Nr. V aufgesührten Kinder sind im h.-St.-5l. Koe. 9546,Vas 2. Buch (Oberlauf. Lehnssachen, I6ZI —50, Hol. igz und in den Lehnsakten nichtmit aufgeführt: sie scheinen also vor ihrem Vater Helix v. R. gestorben zu sein. Nuf-geführt sind die beiden Kinder neben den vier anderen bei K. Iv. vornick, DieHerrschaften von hapnervalde und Spitzkunnersdors, S. 8.