v. Rüdinger.
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Ehegeld mitH. Michael erwarb durch gerichtliche Abjudikation das GutGber-Gurig (88W von Bautzen) im kurfürstlich Sächsischen Amt Stolpenfür 2500 FI. am 9. August 1647. Zur Bezahlung der rückständigenHausgelder dieses Guts liehen ihm im Jahre 1665 seine Töchter Helenaund Anna Barbara v. N. Geld, aus ihrer mütterlichen Erbschaftstammend. Michael hatte das Unglück, daß ihm, als seine Leute imJahre 1656 Holz fällten, ein Baumstamm auf den Schenkel fiel unddiesen zerbrach. Km 4. Mai 1668 starb er^). Seine genannten beidenTöchter verkauften am 4. (Oktober 1668 das ihnen hinterlassene, starkverschuldete Gut Gber-Gurig an Sebastian Stephan, Uatsverwandten undHandelsmann in Bautzen für 6000 Fl.
Sn welchem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem eben erwähntenMichael der jetzt zu besprechende Gründer der Gberlausitzischen Linie derFamilie v. Nüdinger steht, vermögen wir nicht anzugeben:
Felix v. R., kaiserlicher Appellationsrat und Ueichshosrat, seit demJahre 1638 auch kurfürstlich Sächsischer Geheimrat, erkaufte von Nikolv. Nostitz zu Tunewalde das Gut lveigsdors bei Tunewalde von
Neusalza) und wurde am 1. Dezember 1621 belehnt. Schon im Jahre1610 hatte Kaiser Nudolph II. die Anwartschaft aus Spitzkunners-dors (blW von Zittau), dessen Besitzer Friedrich v. lveigsdors unvermähltwar, drei Männern verliehen: Felix von N., Dr. Johann Georg Gödel-mann, kurfürstlich Sächsischem Nat und „Johann von KrnoldißdorffjArnsdorsj, Khausfer genannt, auf Zauschwitz und Zeutsch", Appellations-und Lehnsrat des Königreichs Böhmen. Als nun Friedrich v. lveigsdorsam Sonntag Nogate 1620 s21. Maij ermordet worden war, fiel Spitzkunners-dorf an die genannten drei Exspektanten. Felix v. N. erwarb zu seinemeinem Drittel von David, fürstlich Sächsischem Kammerdiener zu Toburgund Johann Friedrich Gödelmann, Diakonus zu Freiberg als ErbenJohann Georg Gödelmanns, ein zweites Drittel, mit dem er am 7. August1622 belehnt wurde ^). von Johann Kauffer aus Arnsdorf erwarb erim Jahre 1626 das letzte Drittel des Gutes Spitzkunnersdorf^. Felix
tz Lehnsakten Vber-Gurig. — Bernhard v. Schilling starb um 1640. H.-St.-5l.Ten. Boo. ZI745, Schilling.
2) Lehnsakten Vber-Gurig.
s) Im Lehnbrief, ausgestellt für Felix v. R., heißt es: . . . „und hat berichtet,wie daß er Kraft und Inhalts producirter Kaiserlicher Loncession und darauf gerich-teter absonderlicher Kaufs- und Lessionsvergleichung auch denjenigen Rntheil oderganzes Recht, welches durch sonderbare Begnadung der Rö: Kais:, auch zu Hungarnund Böheimben König!. Rlaj. Ruäolpüi sscmnäi höchstlöblichen Gedächtnisses derweiland edle, ehrenveste und hochgelahrte Herr Johann George Godellmann, derRechte Doctor, Lomes pal. und churfürstlich Sächsischer Rath seliger um seiner treu-fleißigen Dienste willen und dabei gethane 3ubuß seines Vermögens zu einer Lrgötz-lichkeit am Lehngut Spitzkunnersdorf, so sich nach Rbsterben des auch weil, edlen,ehrenvesten Friedrich von weigsdorf auf Lunnersdorf in Mangel Leibeslehnserbenvorlediget, erlanget und an seine hinterlassenen männlichen Lehnserben, als H. Daviden,fürstlich Sächsischen Kammerdiener zu Loburg und Johann Friedrich Gödelmannen,Viaconen zu Freqberg kommen .... käuflichen an sich gebracht". LehnsaktenSpitzkunnersdorf.
tz Johann Kauffer nennt den Felix v. R. seinen „vielgeliebten Herrn Gefatternund hochvertrauten Freund als Bruder". Lehnsakten Spitzkunnersdorf.