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v. Rechenberg.
starb am 5. Februar 1656. III. Montag, den 18. Februar 1656 mitRahe! v. Werthern, einziger Tochter Dietrichs v. ll)., kaiserlichen Lrb-kammertürhüters, kurfürstlichen Rammerdirektors, Berg- und Rppellations-rats. Sie starb am 17. Januar 1677 frühmorgens^).
Johann Georg Frh. v. R. war ein reich begüterter Mann. Trbesaß die Güter Hermsdorf an der Röder, Lgthra, Hof bei Dschatz,Raitzen, Radeburg, Mausitz, Zschochau, Nehmitz, Tristewitz, Schmiedebergbei Frauenstein, Droßdorf, Grünberg I. In der Vberlausitz erwarb erdas Gut Reichenau (080 von Rönigsbrück). Im Jahre 1650 wurdees ihm adjudiziert. 1661 erwarb er Rrakau von Rönigsbrück) I.Seine an den Rurfürsten gerichtete Bitte, ihm die Güter, die er teilsgekauft, teils von seiner Gattin Rahe! geb. v. Werthern und deren Vatererlangt, aus Mann- in lveiberlehn zu verwandeln, genehmigte der Rur-fürst am 27. Rpril 1661 und bestimmtes, er wolle „seine GüterReichenau, hermsdors, Mausitz, Tristewitz, Zschochau, Schmiedeberg,Lrakau, die Schnauderdörfer, den Teich, die Görtzschke genannt, mitallen zugehörigen Dörfern, Rechten und Gerechtigkeiten, auch allen undjeden pertinentien, wie die Namen haben mögen, ingleichen auch waser Mehreres durch Gottes Segen dazu erlangen, und wie dieselbendermaleins in seinem Munde «erlediget werden möchten, aus der Naturund Eigenschaft des Mannlehns in die Natur und Eigenschaft des Erb-und Iveiberlehns dergestalt verwandelt haben, daß er und seine Leibes-erben, beides männ- und weiblichen Geschlechts, mit denen selben nachErbgangsrecht, sowohl czuoacl actus mortis causa, als intor vivoszwar unter und gegen einander frei zu disponiren und zu gebahrenhaben mögen,- auf den Fall aber von seinem Leibesstamm und Nach-kommen keines, so wenig weib- als männlichen Geschlechts mehr vor-handen wäre, vorbesagte seine Güter uns und unfern Nachkommen ander Thur gänzlichen heimsallen, mittlerzeit auch er und seine Dssecn-äcntcs mehr bemeldte Güter der bisherigen Schuldigkeit nach zu ver-dienen und auf begebende Fälle dem Lrblehn Folge zu thun verbundensein sollen" ...
Johann Georg hinterließ neben Töchtern zwei Söhne:
Hans Dietrich und Hans Georg.
Sie standen unter Vormundschaft ihrer Mutter Rahel, geb.v. Werthern und erhielten auf ihr Rnsuchen Indult zur Lehnsempfangungdes Gutes Buchwalde von Weißenberg), — das nach Dietrichs
v. Werthern Tode an seine Tochter Rahel gefallen war — sowie desRnteils am Gute Reichenau''), haubold v. Miltitz aus Scharfenbergals Vormund Hans Dietrichs und Hans Georgs verkaufte Buchwalde,
tz Ebenda.
2) kf- kf- B. Frhr. v. Rechenberg a. a. G. L. 78.h Schumann, Lexikon von Sachsen, V. Bd., S. 119.tz Lehnsakten Reichenau.
°) kj.-St.-R. 1.00.9347, Vas vierte Buch Dberlaus. Lehnssachen 1666-81,Fol. 46.