v. Ponickau.
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Hans Wolf starb am t9. März 1691. vermählt,war er: I. mit. . . v. ponickau a. d. H. WohlaH; II. mit Anna Helena v. Metz-radt, Tochter Hans Adolphs v. M. auf Mönau. 5ie hatte ihrem Gatten2000 Fl. Lhegeld mitgebracht und erhielt dafür am 16. Juli 1665 einenLeibgedingebrief über Biehla^).
Hans lvolf hinterließ zwei Söhne (l—2):
1. Hans Wolf d. I.
2. Hans Adolph.
1. Hans (Johann) Wolf d. I. v. p. wird zugleich mit seinemjüngeren Bruder am l7. November 1692 mit dem väterlichen Gute Biehlazu Mann-, mit dem Walde, „die große Gtterschütz", zu Nunkellehnbelehnt. Zufolge brüderlichen Vergleichs vom 9. Mai 1692 hatte HansWolf d. I. den Anteil seines Bruders an dem eben genannten Besitzkäuflich erworben. Hans Wolf überließ am 5. März 1694 seine Hälftean der Gtterschütz dem Tsaias III. v. Luttitz, wogegen dieser jenem seinenWald, „die kleine Gtterschütz" abtrat. Hans Wolf d. I. starb am11. August 1706. Es überlebte ihn seine Witwe Amalie Elisabethgeb. v. Minckwitz, Tochter des, Georg Friedrich v. M., die sich wieder-vermählte mit . . . v. Streithorst, sowie eine Tochter, deren Name unsnicht bekannt ist. Diese Tochter erbte sein Allodialvermögen,- Lehns-nachfolger Hans Wolfs d. I. wurde sein einziger vollbürtiger BruderHans Adolph.
2. Hans Adolph v. p., der jüngere Sohn Hans Wolfs d. A.,stand in Sächsischen Diensten im Regiment Birkholz und erhielt erst imJahre 1692, in der Nähe von Freiburg i. Br. stehend, die Nachricht vomTode seines Vaters. Daß Hans Adolph seinen Anteil am väterlichenGute Biehla sowie an der Gtterschütz am 9. Mai 1692 seinem älterenBruder Hans Wolf d. I. abtrat, ist bereits oben erwähnt worden.
Nach Hans Wolfs d. I. Tode (fl 11. August 1706) wurde HansAdolph als nächster Lehnsagnat am 18. Dezember 1706 mit Biehla unddem Walde „die kleine Gtterschütz" belehnt. Zu derselben Zeit, am10. Dezember 1706, verkaufte er Biehla an Johann Adolph v. ponickau ausMilkel, Droben, Teicha rc. (vergl. 5.477) für 16 656 Tlr. 17 Gr. 3 Pf. HansAdolph hatte außerdem die Verpflichtung, seine Schwägerin Frau AmalieElisabeth, Hans Wolfs d. I. Witwe, „wegen ihres erweislichen Einbringensund der verschriebenen weiblichen Gerechtigkeit zu vergnügen, auch deroselbendas Gegenvermächtniß an 1500 Talern und 500 Taler Hausgelder mitsechs vom Hundert, der Lhestistung gemäß, jährlich zu verinteressiren" ^).
Hans Adolph starb im Jahre 1715H ohne Nachkommen zuhinterlassen.
tz Larpzov a. a. D. II, S. 170, Taf. II.
2) Nach ihres Gatten Tode sollte sie die 2000 Gulden Meißnisch bar erhalten,ferner lebenslänglich 120 Gulden jährlichen Leibzins.
H Lehnsakiten Biehla.
tz Tarpzov a. a. D. II, 5. 170, Taf. II.
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