v. Metzradt.
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er Malschwitz. Km 16. März 1661 verkaufte Heinrich das Lehngutpließkowitz an Hans Ernst von Zezschwitz für 12000 Thalerh.
Heinrichs Lehnserben und Kgnaten waren Hans v. M. aus Kreck-witz (vergl. 5. 173) und sein „Vetter" Ehristoph Kbraham.
IV. Ernst v. M., Sohn Kbrahams aus seiner zweiten Ehe, wurdeim Jahre 1590 in Bautzen geboren^). Er kaufte das XnoblochscheLehngut zu Weißig (140 von Königswartha) von Hans Ernst v. Bechen-berg und wurde am 4. März 1641 belehnt. Km 11./21. Januar 1649nachmittags zwischen eins und zwei Uhr starb er als proviantmeister desBautzner Kreises, vermählt war er mit Martha v. Gersdorss a. d. h.Lunewalde. Er hinterließ einen Sohn:
Ehristoph Kbraham v. M. Geboren im Jahre 1623^), ginger später in Kriegsdienste, denn er wird in den Lehnsakten als Kornettbezeichnet, von seinem Gheim Heinrich v. M. erbte er das Gut Dober-schütz, das er schon bei dessen Lebzeiten in Pacht hatteh. Km 2. Mai 1668mit dem Gute belehnt, verkaufte er es 1672 an Hans Gtto v. ponickau.
Sein väterliches Gut lveißig, mit dem er am 22. Januar 1650belehnt worden war, hatte er schon zu Walpurgis 1661 an Frau Estherv. Temritz, geb. v. Nackel verkauft. Nach dem verkaufe von Doberschützwandte er sich in die Niederlausitz und kaufte das Gut Neu-Vöbern, zogdaraus nach Kalau und starb im Monat Mai 1700 im 77. Lebensjahredaselbst. Km 29. Mai wurde er in der Kirche zu Kalau bestattet.Ehristoph Kbraham war vermählt mit Hedwig v. Uechtritz^), TochterJoachims v. U. aus holzkirch und seiner ersten Gattin Helene Sophiev. Schellendorff.
von Lhristoph Kbrahams Kindern sind uns bekannt neben einerTochter Hedwig Eleonore, die sich 1696 mit dem Buchdrucker LhristianFriedrich Gruber in Guben vermählte"), ein Sohn:
Freibrief, in dem er bestimmte, daß seine Untertanen in Jenkwitz gegen eine vonihnen zu entrichtende Summe von 4000 Tlr. von allen üblichen und gesetzten Diensten,Zinsen, Vorfängen, Abzügen, Teilschillingen, Ulühlfuhren befreit sein sollten, daß ihnenJagd und Fischerei zustehe, daß sie zusammen ihm jährlich sechs Taler Schutzgeld ent-richteten. Sollte einer der Jenkwitzer Untertanen fortziehen wollen, so würde erohne Weigerung los gegeben werden. Für die Loslassung hatte er I Taler, demSchreiber 6 Groschen zu zahlen. An Steuern hatten die Jenkwitzer Untertanen IIV^Rauche nebst dem Mundgut zu entrichten; sie hatten ferner die Ritterdienste, sovielvon altersher zu Jenkwitz gehörten und sobald die Vbrigkeit sie fordern würde, derSchutzherrschaft auf eigene Unkosten zu bestellen. Vie Schutzobrigkeit hatte die Gber-und Niedergerichte auf der Untertanen Rosten zu hegen. Oie Lehn wird bei Ver-änderung der Schutzherren bei dem kurfürstlichen Gberamt gesucht, der Lehnbriefauf der Untertanen Rosten eingelöst. Lehnsakten Jenkwitz.
0 kj.-St.-N. I-oa. 9548, Vas 8. Buch Gberlaus. Lehens-Sachen, 1672-8l, Fol. 1.2) Nach einer kleinen Stammtafel, aufgestellt von kjans kvolf v. IN., INalschwitzden 21. November 1739. Lehnsakten INalschwitz, vol. T Fol. 30 ff.
b) I. G. Schulze, Ahnentafeln adeliger Familien, Nlspt. I-. I. 25, Bibliothekder Bberlaus. Gesellschaft der Wissenschaften.
tz Ilm Jahre 1661 wird er in den weißiger Lehnsakten als Pachtinhaber desGutes Doberschütz bezeichnet.
d) v. Uechtritz, Diplomat. Nachrichten, I. Teil, L. 173.
°) Niederlaus. Mitteilungen, VI. Band, 7. kjeft (1901), S. 382.