Druckschrift 
2 (1913)
Entstehung
Seite
112
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sich später mit Hans Sebastian v. Rechenberg. I64t verkaufte sie dasSohländer Gütchen an Frau Magdalena Schafhirt, geb. v. pentzig, Gattindes Hauptmanns Michael Schafhirt ff.

III. Linie.

Johann v. L., Heinrichs Sohn, besaß die väterlichen Güter Milstrichund Grüngräbchen. Für Grüngräbchen, das er an Rudolph v. Gers-dorff 1567 verkaufte, erwarb er das Gut Law aide (8W von Löbau)und besaß später Gppelsdorf (080 von Zittau) ff.

IV. Linie.

Friedrich v. L., Heinrichs Sohn, besaß die Güter Milstrich,Saritsch und Loga (die beiden letzteren 8 von Rönigswartha, bIW vonBautzen), ferner Schönau (blO von Ramenz), auch ein Haus auf demVurglehn zu Bautzen. Gr nahm teil am Ritterrecht, das am 26. No-vember 1592 in Bautzen abgehalten wurde ff. vermählt war er mitMagdalena v. Nostitz a. d- H. Tsuolsdorf und hinterließ neben einerTochter Justin«, die mit Joachim v. Volberitz auf vrauschkowitz vermähltwarff, vier Söhne (IIV), die sich 1622 in den väterlichen Besitz teilten:

I. Hans Heinrich. Siehe unten: 1. Rst.

II. Christoph. Siehe unten 5. 113: 2. Rst.

III. Tsaias. Siehe unten 5. 117: 3. Rst.

IV. Friedrich d. I. Siehe unten S. 121: 4. Rst.

1. Rst.

I. Hans Heinrich v. L. erhielt Milstrich samt dem väterlichenRusgedinge und wurde am 20.Mai 1622 belehnt, von Hans o.Schreibers-dorff hatte er schon früher das Gut Zerna (OKO von Ramenz) erworben,aber bereits 1620 an seinen Bruder Tsaias verkauft. Hans Heinrichstarb vor dem Herbst des Jahres 1641 und zwar sehr verschuldet, dennseine Rreditoren verkauften das Gut Milstrich am 13. September 1641an seinen Bruder Tsaias. vermählt war Hans Heinrich seit dem 15. Juli

tz Der Rammerprokurator Or. Elias Zeetsch berichtete damals dem Kurfürstenüber das Zohländer Gütlein, es sei diesesals ein Mannlehn nicht allein deswegenvor apert und caduc zu halten, weil der v. Luttitz ohne eheliche Leibeslehnserbenverstorben, sondern auch daß weder seine einige Tochter, wenn es gleich ein Lrb-oder Iveiberlehn wäre, als doch nicht ist, noch Jemand von den andern Rgnatenv. Luttitz die Snvestituram binnen der zu Recht ausgesetzten Frist gesuchet und erneuert".Er erwähnt ferner, daßsich immittels bei der Dberamtscanzleg ein Lonceptbuch derLehnbriefe äs ao 1608 und 1609 gefunden, welches in der Schwedischen Belagerungund Plünderung dieser Stadt erhalten worden und darinnen der Lehnbrief untermDato den 20. Juli 1609 zu befinden, Kraft dessen David v. Luttitz dem Jüngeren,als er das gedachte Gütlein zum Sohland von seinem Vater Daviden v. Luttitzen demAlteren käuflichen angenommen, solches zu rechtem Mannlehn verliehen worden".H.-St.-R. 1-00.9546, Erstes Buch Dberlaus. Lehnssachen 163775, S. 132.

2) Neues Laus. Mag. Bd. 63, S. 89.ff Larpzov a. a. T>. I, S. 163a.

ff H.-St.-R. 1-00.9545, Verzeichnis der Lehen ic., Fol. 267.