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Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
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des ihm gemachten Berichtes überzeugte, so wie ande-rer Seits, der abschläglich beschiedene, sich durch denDruck, die Liebe und Achtung seiner Mittwelt zu er-halten vermöchte.

»ä Art. 3) Das Gesetz spricht über diesen Fall'keine weitere Strafe aus, weil es genügend erscheint,wenn es den Unternehmer vor den Augen des Volkesin diejenige Klasse versetzt, wozu er sich durch seinVerfahren selbst gestempelt hat.

Art. 4) Das nicht durch Nothwendigkeit, son-dern aus gottlosem Uebermuthe vollzogene Beginnen,-spricht zu klar für die böse Absicht, daß es überflüssigwäre, darüber noch ein Wort zu verlieren.

Art. 5) Daß die Fragen der Politik, die al-lerzartesten und schwierigsten von Allen zu lösen sind,kann keinem, der nicht zu den beschränktesten Geisterngehört, entgehen.

In diesem Falle steht der Souverain, nicht alssolcher unabhängig, über die Verhältnisse gebietend,sondern Andere, vielleicht mit noch größerer Macht,mit den unabweislichsten Bedürfnissen ihrer Völker,Ihm zur Seite, und so wird es Ihm, ja vielleichtAllen, für den Augenblick unmöglich, die absoluteNothwendigkeit der Erhaltung eines Volkes, der