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nett Anstand nahmen, dasjenige mit diesem erhabenenNamen zu belegen, was sich durch die Gestaltung derVerhältnisse als unabwcisliches PoStulat des Friedens,ja des Fortbestehens, der noch immer anwachscndenBevölkerung hcrausgestellt hatte.
Wir wollen jetzt aber einmal auf die Untersuchungringehen, welche Eigenschaften denn eigentlich dieHandhabung der Gerechtigkeit in Anspruch nimmt.
Wir überzeugen uns schnell, daß zur Handhabungder Gerechtigkeit;
Itcnö ein klarer Geist gehört, der in zweifelhaftenFällen der Wahrheit nachzuspüren und sie zu ermittelnvermag;
Ltcns ein lauteres und unbefangenes Gemüth,was die in seinem Innern erkannte Wahrheit, ohne alleWcltrücksicht und Umschweife zu Tage legt.
Es stellt sich nun ferner die Frage, welche derbeiden Eigenschaften zur Handhabung der Gerechtigkeitdie wesentlichste sei?,
Meine Leser werden vielleicht sagen, daß beide stetsvereint sein müßten, und ich muß einräumen, daß die-ses allerdings sehr wünschenswerth wäre; da cs abernicht immer in unserer Gewalt liegt, beide Eigenschaf-ten in einer Person vereint zu sehen, so steht hier im-mer die Frage am rechten Orte, welche von beiden