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Das Tauf-Formular muß nickt ei» einziges sein,sondern viele, die auf die verschiedenen Umstande paffen,als:
-I) ein gewöhnliches Formular,
2) ein kurzes im Winrer und wenn das Kind schwach ist,
Z) ein sehr kurzes bei sehr großer Kalte, und wenn dasKind sehr schwach ist,ein Formular bei einem feierlichen Taufen,
5 ) ein Formular bei einem feierliche» Taufen mebrererKinder, oder Iwillingskinder,
6) ein Formular bei einem elternlosen Kinde,
7 ) — — bei einem vaterlosen Kinde,
8) — — bei einem mutterlosen Kinde,
9 ) — — bei einem unehelichen Kinde,
10) - — bei der Taufe eines Findlings,
11) Bei der Taufe muß daS Oreclo nicht zweimal, son-dern nur einmal Vorkommen*)
Die Einsegnung der Wöchner i n n e n muß eben-falls mit einer kurzen Anrede und mit verständlichen zweck-mäßigen Gebeten verrichtet und Rücksicht genommen wer-den, ob das Kind der Wöchnerin lebt oder gestorben ist,weshalb gleichfalls mehrere Formulare sein müssen, so wieauch schon für Gebildete und Nichtgebildete meh-rere erforderlich sind.
Kein Begräbnis; darf ganz stille, sondern es müssenalle mit einiger Feierlichkeit und mit einer kurzen Anrede**),
*) Doch auch der Exorcismus muß verändert werden — !! !
**) Und zwar xi'-ais. Mit jeder geistlosen Function muß dasbelebende und belehrende Wort verbunden sein.