lehrer vorbereitet und über die auf sich zu nehmende» Pflich-ten aufmerksam gemacht wird. Am Tage der Aufnahmebesteigt der Rcligionslehrer, nachdem sich der Stadtpöbelaus Neugier zu diesem Spcctakcl zahlreich eingefunden hat,die Kanzel, und verkündet die erfolgte Aufnahme, indemer die Namen und den Geburtsort der Eandidaten abliest.Hierauf geht die Andacht vor sich. Es erscheinen nun jezwei von den frommen Eandidaten am Altäre, wo derReligionslehrer jedem eine brennende Wachskerze mit denWorten gibt: „lasset, wie dieses Licht, eure guten Werkevor den Menschen leuchten." Hierauf erhalt jeder einn. T. mit der Ermahnung, dasselbe fleißig zu lesen; dann ei-nen Rosenkranz (!) mit der Weisung, denselben zur Ehreder Mutter Gottes und zu seinem eigenen Heile zu beten,endlich einen Ring auf den Finger und einen Kranz aufden Kopf, als die Symbole ihrer engen Verbindung mitder Eotteögcbarenn *). HiMuf werden die Ocinkrnrresxocistütw in ein dazu bestimmtes, elegant eingebundenesVerzeichniß eingetragen. Die Pflichten, die man auf dieseWeise freiwillig übernimmt, sind diese: 1) aus der heili-gen Schrift sonntäglich ein Capitel zu lesen; 2 ) den Ro-senkranz, wenn es sein kann, fleißig abzukugcln. Für dieAufnahme zahlt jeder Eonk'rnrer soc. iZ—20 Sgr., wo-für er, so lange er das Gymnasium besucht, beim Genüssedes heiligen Abendmahls eine brennende Kerze, oder viel-mehr ein abgenutztes und verbrauchtes Stück derselben er-
*) Das ». T., den Rosenkranz, den Ring und den Kranz müs-sen sich schon die lieben Candidaten selbst kaufen.
Kathol. Kirche Schlesiens.
23