Druckschrift 
Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
Entstehung
Seite
306
Einzelbild herunterladen
 

306

Wenn jemand als ei» Ercommunicirter aus diesemLeben geht, und Zeichen seiner Reue gegeben hat, so kanner, damit er nicht des kirchlichen Begräbnisses entbehre,und durch die kirchlichen Bitten, so weit es möglich ist,unterstützt werde, auf folgende Art losgesprochen werde».Wenn der Leib noch nicht begraben ist, so werde er durch-geprügelt (vnrdei'strrr), auf unten angegebene Weise los-gesprochen und dann am heiligen Orte begraben. Wennaber der Leichnam schon begraben an einem ungeweihtcn(prcilbire,) Orte ruht, so soll er, wenn es thunlich ist,ausgegraben, ans eben dieselbe Art durchgcprügclt (verbe-rnkiurr), absolvirt und am heiligen Orte begraben wer-den; kann er nicht bequem ausgegraben werden, so solldas Grab geprügelt, und dann die Lossprechung crtheilt wer-den. Liegt er (der Evcoinmunicirtc) schon an einem heiligenOrte, so grabe man ihn nicht aus, sondern prügele nurdas Grab. Wahrend aber der Leichnam oder das Grabgeprügelt wird, spreche der Priester die Antiphonie: exul-tabnnt ilarnrnn ossa lruirrrliata , den Psalm t iriisereremci clnrnins, die Absolutionöformcl, den Psalm ele pro-kunüls, einige Nesponsoricn und ein kurzes Gebet u. s. w."Anmerkungen zu diesem Artikel waren überflüssig!! Auchdie 6anc>nes poenitöniisles und die Lehre vom Ablässewie sie in der Agende sich ausspricht, mag ich nicht erstbeleuchten, um nicht mit diesem Unsinn zu viel Wortezu verlieren. Es heißt unter andern: die Gläubi-gen, die jemanden grüßen: Gelobt sei Jesus Christus --In Ewigkeit Amen erhalten 50 Tage, die den Namen