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teil oder Steuern auflegen, oder die aufgelegten von denen,welche sie freiwillig geben, einnchmcn. Endlich werdenalle Obrigkeiten, Richter, Schreiber, Erecutoren und Un-tcrcrecutoren in den Bann gethan, die ohne ausdrücklicheErlaubniß des apostolischen Stuhles sich in peinlichenRechtssachen wider geistliche Personen verwenden, sie pro«cessircn, verweisen, gefangen setzen, Endurthcile wider sieanssprechen oder aussühren. — Die christlichen Kaiserhatte» rein aus Gnade und freiem Willen den Geistlichenmannigfaltige Befreiungen und Privilegien zugestanden.Aber Rom vergaß dies, machte sich des schändlichen Un-danks schuldig, und fluchte und donnerte auf die Fürsten,sobald sie nur Miene machten, ihre geheiligten Rechte zubehaupten. Zu diesem Schandwerk der römischen Curiewurde das Materiale schon einige Jahrhunderte gesammelt,bis endlich Gregor VII. den päpstlichen Stuhl bestieg,mit dem festen Entschlüsse, seine Macht nicht nur überBischöfe und Concilien, sondern auch über die Fürsten aus-zudehnen. Seine Lehre, nach welcher ihm die Befugnißzusrand, die Könige von ihren Thronen zu stoßen, sei cswegen einer geistlichen oder weltlichen Sache, und unterdem Scheine der Religion den Ungehorsam der Unterlhanenzu privilegiren, — eine Lehre, die er auf eine unerhörteWeise an Kaiser Heinrich IV. ausübte, findet Eingangbei seinen Nachfolgern, welche wir drei Jahrhunderte hin-durch beschäftigt sehen, Donnerkeile auf die Häupter derFürste» zu schleudern, die Thronen wankend zu machen undzahlloses Unglück über die Welt zu verbreiten. Mochtenimmerhin schon zur Zeit Philipps deS Schönen, der