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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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vom Fürsten bezweckten höchst wohlthätigcn Aufklärungbildet, so muß man sich wundern, daß nicht der Fürstkraft seiner Majestätsrechte die religiöse Bildung seinerkatholischen Unterthanen seiner Aufmerksamkeit würdigt*),und dies um so mehr, als das Ritual zugleich gegen dieMajestatsrechte verstößt, indem es die casus reserv.itrz>sx3i68 aus der Nachtmahls-Bulle als obligirend fürKleriker ausgenommen hat. Ich gebe kurz einige Artikelaus der Agende und eine kurze Geschichte der Nachtmahls-Bulle an, um die Vaterlandsfreunde zu erregen, ihr Ge-such um baldige Abänderung der schreiendsten Gebrechendes Rituals vor den Thron des Fürsten zu bringen.

§. 21.

Reservat-Falle der Nachtmahls-Bulle.

Die Nachtmahls-Bulle ist die schändlichste Ausgeburtrömischer Anmaßung und die gräulichste Verletzen» allerMajestätsrechte. Wenn man nur flüchtig diese Bulledurchläuft, so sieht man, daß ihre ganze Tendenz dahingeht, die unumschränkte Gewalt, die sich die Päpste an-maßten, festzusetzen, und die Macht der Fürsten mit Füßenzu treten**). Nur einige Stellen aus ihr will ich aus-heben. Im ersten Artikel werden nicht nur die Ketzer,Lutheraner, Calvinisten und wie sie immer heißen mögen,sondern auch ihre Gönner und alle diejenigen, die ihre

*) Bergt. Werkmeisters Beitrüge S. 332.

**) Pragmatische Geschichte der so berufenen Bulle t» com,.-, Do-mini von lc Bret. 4 Theile. Frankfurt und Leipzig. 1772 73.