anzuführen der Raum nicht gestattet*). Daß selbst dieBeichtstühle nicht freigeblieben sind, beweisen die BullenPapst Pins kV., der unterm 16. April i56i die bitter-sten Klagen führt über den Schimpf, womit die emiithi-so-rii 8oIIicüaiite8 die katholische Kirche bestecken, und derspanischen Inquisition befiehlt, solchen Seelcnmördernden Prozeß zu machen, und sie nach vorhcrgegangener De-gradation der weltlichen Obrigkeit zu überliefern; undGregors XV. der unterm 20> Aug. 1622 die Strafe desErils, der Anschmiedung auf die Galeeren und lebensläng-lichen Gefängnisses u. s. w. auf alle Lander ausdehnt undverordnet, daß die Beichtvater, wenn sic entdecken, daßeine Beichttochter von einem ihrer vorigen Beichtvater zurUnzucht gereizt worden sei, eö derselben zur Pflicht ma-chen sollen, eben diesen Sollicirantcn bei der Inquisitionoder dem Bischöfe anzuzeigen **). Doch genug! Nur,auSder neuesten Zeit führe ich noch an, daß man in demWerke: Vorschlag wie in der deutsch-katholische» Kirchedie Priesterche allmahlig eingeführt werden kann, t803, S.29, liest, daß in der Speicrschen Divers ein Pfarrer dieKinder seines Dorfes zur unnatürlichsten Unzucht gereizt
*) Concil. zu Brixcn 1603. In dem Briefe des Bischofs Ste-phan von Freisinnen I. I6t5 kommt beinahe keine Frevelthat, keinLaster vor, dessen er nicht seinen Klerus beschuldigt. Im I. 1700stieg die Verzweiflung der geistlichen Cölibantcn so hoch, daß sie ihreeigenen Bcschlafcnen Beichte hörten. Die Vcletrinischc Synode imJahr 1673, die zu Fgvcnzc im Jahr 1674 und die Acsinischc von1683 untersagten dies.
Iliiltoiiiim NMZNUI» eci. 1>uxe»k>uig. Um. II. 48. kca. 31.loi». III. 484. IXo. 34.