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Die katholische Kirche Schlesiens : nebst einem Anh., enth. einige Wünsche eines vieljährigen Seelsorgers
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zahlte*). Mochte man auch öfters dagegen laut spre-chen, die Archidiakone in Cid nehmen, sich nicht ferner mitdiesem Sündengelde zu beflecken, und ihnen sowohl als denBischöfen die Absetzung drohen, so befestigte sich doch diesesaubre Praris, die wahrscheinlich zuerst in England anf-kam, immer mehr, gestaltete sich selbst in Island, wo esnoch im zwölften Jahrhundert Observanz wurde, daß sichjeder Priester**) seine Concubine halten konnte, wenn ernur dem Bischof für jedes mit ihr erzeugte Kind eine Tarcvon 8 bis 12 Thalern zahlte, wurde nur von Zeit zu Zeitdurch Tarerhöhung gestört und erhielt sich bis ins drei-zehnte Jahrhundert hinaus. Unzucht mit weltlichen undgeistlichen Jungfern, Ehebruch, gräßliche Blutschande,Selbsischandung, Sodomiterei, Knabenschandnng, Noth-züchtigung, Abtreibungen, Tödtungen sind die Sünden,welche die katholische Klerisei von nun an befleckten.

^don der Knabenschandung sprach schon ein Concil imsiebenten Jahrhundert***) und nach einer alten Vorschriftaus dem achten Jahrhundert, wie bei der Ordinationeines Bischofs von Rom zu verfahren sei, mußte derArchidiakon zuerst den Ordinauden über vier Punkte fragen:A«b er keine Knabenschande getrieben keine Nonne bc-schlafen sich mit keinem Mehr vermischt mir keinerFrau, die vorher mit einem andern verheirathet gewesen.

*) Conc. zu London 1129. 1108. u. l-ateran. 1215. c. 14.

**) Harbon in -cn histor. Schriften der Kopenhagen«- Gesell-schaft der Wissenschaften. Th. 6. S. 152.

***) Lo-icii. Molkt. XVI. !>. 695. o. 5.

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