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aibciteni") am großen Zwecke der Menschheit berufen, ummit vereinter Kraft eine bessere Zukunft herbeizuführen.Unbekannt konnten ja auch nicht sein die Pastoralbricfe desErzbischofs von Salzburg. . . . Die trefflichen Verordnun-gen des von seinem Klerus so innig geliebten — verehrtenum das Biöthum Konstanz und Deutschlands Kirchen-frcihcit so hoch verdienten von Wessenberg, welche*) **)sich auf allen bischöflichen Kanzleitischen vorfindcn sollten!Da dieses nun alles nicht geschehen ist, und auch schwer-lich geschehen dürfte, so will ich ohne weitere Umschweifeans Werk gehen und au den Tag bringen die mannigfalti-gen Gebrechen, die langst schon tief gefühlt, und derenHeilung von biedern, für Christi Religion hochbegcistertenMännern sehulichst gewünscht wurde; die aber immer nurc?us fromme Wünsche und Seufzer sich beschränken mußten,weil die Obern zu unwissend sind, um die Gebrechen zufühlen, oder zu unvermögend, um ihnen abzuhelfen.
Es ist um so mehr Freimüthigkeit nöthig, weil keineWunde geheilt werden kann, che sie aufgedeckt ist, und eineöffentliche Rüge ein heilsames Erweckungsmittel aus dem
*) p. az) 0 st. 33. 6o»o. Lulrooll, n 341. nz>. 6r»t!an, 0,1,2. IX, k^.III. Die Bischöfe seilen wissen, daß sie Priester und nicht Herrensind. Hieronymus UZ). 6>rraiuu. o. 5. 7. Dist. 95. Nicht das ge-ringste thaten die Bischöfe der alten Kirche, ohne mit ihrem Kleruszu berathen. Hingluuu orig, seu suii^uit. eccles. 6. I. Ilslse 1723.I. 2. o. 3. §. 9. ZI. 98. und vorzüglich c. 19. x. 266 — 294. —
**) Sammtung bischöflicher Hirtenbriefe und Verordnungen fürdas Bisthum Konstanz, Konstanz, bei Waibel, 1808. — DesselbenBisthums Sammlung bischöflicher Verordnungen von 1801 —1814,und das Pastorat-Archiv von 1802 —1825.