Prinzipien des Staats. 127
Geist des Staates, hangt am meisten von derIndividualität der Regierenden ab. In wie ferndie gesetzgebende Gewalt im Staate nur aus Erb-Elementen oder aus Wahl-Elementen, oder auseiner gut berechneten und klugen Mischung beiderbesteht, werden die Negierenden mehr oder min-der die Kennzeichen der Natur der Verfassungan sich tragen. Allein in einem jeden Staatewerden die Formen der Regierung weit mehr vondessen Geiste erborgen und ein eigenes Leben vonihm erhalten, als der Geist der Regierung vonden Formen selbst bestimmt werden wird. Dadie Individualität der Regierenden viel mehr vonden ihnen inwohnenden Geistes - und Character-Gaben, von der Erziehung, von den Umständen,als von der Verfassung herrührt, so können dieMaximen, die den Geist der Regierung ausma-chen, manchmal mit der Verfassung nicht in Ein-klang seyn. Es kann sogar der seltene Fall ein-kreten, daß die Persönlichkeit des Despoten überdie Formen des Despotismus siege; dann würdendie Maximen der Despotie, freilich nur vorüber-gehend, die einer wahren Monarchie seyn. Auchkönnen in einem monarchischen Staate, obgleichnicht ohne Gefahr für die Sicherheit des Thro-nes oder des Staates, democratische Maximenobwalten.
Das Prinzip der Verfassung, oder die vor-