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Ueber die bewegende»
che, dem Staate zum Grunde liegt, den Zweckdesselben aufzufinden, darzusiellen und gehörig zubestimmen.
Alle Kräfte, die in der Natur eines Wesensliegen, sind bestimmt, sich zu entwickeln und sichdurch Wirkungen zu offenbaren. Denn eine jedeKraft ist ja nur ein besonderes Streben nach ei-nem besonderen Wirken und Handeln. Alles wasist, ist; und, für die Kraft, ist das Seyn nurdas Wirken.
Alle Kräfte und Vermögen, die im Men-schen verborgen liegen, und die eigentliche Naturdes Menschen ausmachen, sollen also sich dieserNatur gemäß äußern und in Thätigkeit übergehn.
Da aber alle diese Kräfte sich thätig zeigen,und in das Leben gerufen werden sollen, so er-giebt sich schon daraus, daß keine ausschließlich,und bis zur Vernachläßigung, Lähmung, Töd-tung der Uebrigen, geübt, gepflegt, gespannt wer-den soll.
Alle sollen wirken, also müssen sie sich wech-selseitig beleben und beschränken. Nicht einseitig,sondern vielseitig ist die Natur des Menschen;vielseitige Entwickelung ist seine Bestimmung.
Die Kräfte des Menschen müssen also har-monisch ausgebildet werden. So wie die Theileder Orgel im Verhältniß zu einander stehen, inHinsicht des Tons, wie der Wirkung, der Länge,