das Recht, den heimathlichcn Boden und die Nakional-unabhängigkeit einer fremden Macht auszuliefern; eshat nicht das Recht, das Eigcnthum zu confiscircn; eshat nicht das Recht, den ordentlichen Lauf der Justizzu unterbreche», und den Angeklagten seinen natür-lichen Richtern zn entziehen; es hat nicht das Recht,die Unschuld zu verdammen; es hat nicht das Recht,den Diebstahl, den Raub, den Meuchelmord zn autho-risiren, die Ucbertrctungen der öffentlichen nnd religiö-sen Moral zu legalisircn; mit einem Wort, cs hat nichtdas Recht zum Bösen, oder wenn es dieses sichnimmt, so ist cs mit der Gesellschaft zu Ende.
Wenn sich aber Beispiele von dieser Natur finden,so können sie mit Nichten angcrufen werden; man trifftBeispiele zu allen Misscthaten : folgt daraus, daß Mis-sethatcn erlaubt sind?
Somit können die Kammern nicht handeln, oder dieGewalt, willkührlich gegen die Frau Herzogin vonBerry zu handeln, einem Andern übertragen, und ebenso wenig können sie ein Gesetz mit rückwirkender Kraft ge-gen ihre Person verkündigen. Wenn sie der gesunden Ver-nunft den gewaltthätigcn Eingriff ihres Willens entgegen-stelleu; wenn sie ausrufen: « Wir wollen, weil wirwollen, weil wir da sind, weil nichts gegen eine Ma-iorität einzuwcndcn ist, welche votirt und decretirt,»