27
Kann cS Staatsgefangene oder Verhaftbefehle (lottrestlv esellet) unter einer constitutioncllen Regierung
Monarchie, die, ein Bastardkind, einer blutigen Nacht ihrDaseyn verdankt, nichts zu fürchten haben von der Unge-bundenheir und Freiheit der Meinungen? Wenn diese da dieRepublik, jene ein anderes System predigen dürfen, fürchtetihr dann nicht, daß ihr bald genöthigt seyn Werder, zu AuS-nahmsgesetzcn die Zuflucht nehmen zu müssen, trotz dem gegendie Censur dem Art. s der Charte beigefügten Anathem?»
(Rede vor der Pairskammer den 7. Aug. I8M S. si.)
« Die Juli-Monarchie ist absolut gebunden an Ruhm oderan Auinahmsgesetzc; sie lebt durch die Presse und die Presse«ödter sie; ohne Ruhm, wird sie durch die Freiheit ver-schlungen werden; greift sie diese Freiheit an, so wird sie zuGrunde gehen. Es mochte wunderlich zu sehen seyn, daß,nachdem wir drei Könige mir den Barrikaden für die Freiheitder Presse verjagt haben, man neue Barrikaden gegen dieseFreiheit errichtete!»
» Das neue Gouvernement ist ein Kind , das nicht gehenkann, ausser vermittelst einer Schnur. Werden wir dieNation wieder in die Windeln wickeln? Wird dieser schreckcns-volle Säugling, der das Dlur in den Armen des Siegsbei so vielen Bivouaks gesogen, nicht seine Windeln zer-reißen? Cs gab nur einen alten Stamm, der rief in dieVergangenheit sich eingewurzelt; und der konnte ungestraftvon den Winden der Preßfreiheit gepeitscht werden. »
( Ueber die Restauration und die WahlmonarchieS. II. Den 2-1. März 1831.)
«Früh oder spät wird die Juli-Regierung, hervorgegangenaus der Preßfreiheit, ihre eigene Murrer verschlingen. »
(Ueber den neuen Gesetzentwurf, die VerbannungKarls X. und seiner Familie betreffend S. bl. ImSkr. I,3l.)