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Bericht der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden, über ihre Geschäftsführung seit 1820
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so hat uns eine weitläufige und tiefere Untersuchung über das Staatsschuldemvcsen der Vorzeit,welche überdies außer der Sphäre unsers Berufs liegt, als ein unfruchtbares Unternehmenerscheinen müssen. Wir haben daher die Aufgabe, welche wir uns gestellt, weniger in Ermit-telung der Materialien zu einem Urthcilc über die immer nur relative Erheblichkeit der Staats-schuld nach gewissen Zeitabschnitten gesetzt, als vielmehr den Ursprung und succcssivcu Anwuchsderselben bis zu ihrer dcrmaligcn Höhe, historisch zu entwickeln, und durch die Zeitereignissezu motivircn versucht. Wir halten uns überzeugt, daß nicht jede Vermehrung der Staats-schuld an sich allein einen Rückschritt in der Wohlfahrt, selbst nicht immer in dem Haushalteeines Staats bezeichnet; daß vielmehr den zu seiner Last aufgcnommencn Passivis, sofern siezur intensiven Kräftigung und geistigen Entwickelung der Nation, oder zu nutzbaren öffent-lichen Anlagen verwendet werden, ein, wenn auch nicht in Zahlen darstellbares, doch selbstin finanzieller Hinsicht immer reich vergeltendes, Activum gegenüber tritt; und daß, wenndie Vermehrung der Staatsschuld als ein Uebcl gedacht wird, der Preußischen, obschon ihrUmfang größtcnthcils als unvermeidliche Folge der ungewöhnlichsten Ereignisse dasteht, dennochauch dergleichen incalculable, durch Verwendung der anfgcnommencn Betrage für erfolgreicheInstitutionen gewonnene bedeutende Activa gegenüber stehen, und vollwichtig mit in dic Schaalezu legen sind, wenn cs darauf ankömmt, die Gegenwart mit der Vergangenheit in dieserBeziehung zu vergleichen.

Auch schon einseitig den Ursprung einer Staatsschuld mit ihrer abwechselnden Ver-mehrung und Verminderung zu erforschen, wird dadurch besonders schwierig, daß in früherenJahrhunderten die Verwaltung weder der öffentlichen Abgaben und Gefalle, noch der Ausgabenund der Schulden conccntrirt, sondern vielfältig und ohne Uebcrsicht nach Verschiedenheit derVerpflichtung, der Fonds und der Zwecke gcthcilt, die Formen der Rechnungsführung unvoll-ständig, die Geheimhaltung der Staatsschuldcn-Vcrhältnisse aber politischer Grundsatz war.

Die Unzulänglichkeit der in den Archiven vorhandenen aktenmäßigcn Ucbcrlicferungcnhat uns demnach nicht gestattet, mit einiger Zuverlässigkeit in die Vorzeit zurück zu gehen.Nicht einmal über den Betrag der Staatsschuld beim Ableben des Königs Friedrich II.glorreichen Andenkens sind wir etwas Bestimmtes zu ermitteln im Stande gewesen. Die Kosten:des siebenjährigen Krieges allein sollen baare 125 Millionen Thalcr betragen haben. Gewißhatten die beiden ihm vorhcrgcgangencn Feldzüge die von Sr. Majestät den: Könige FriedrichWilhelm I. ersparten Mittel schon beträchtlich in Anspruch genommen. Zwar blieben nachdamals allgemein geltenden Verwaltungs-Grundsätzen alle Natural-Lieferungen unvcrgütct,und die, den ganzen Krieg hindurch, zu bedeutenden Summen angclaufcncn Ausgabe-Rück-stände, wie so mancher andere Anspruch an die Staatskassen, welcher zum Thcil noch derjüngsten Vergangenheit zur Last gefallen ist, auf sich beruhen; cs kamen ferner den: siegreichenMonarchen Krieges-Kontributionen und andere außerordentliche, durch die Noth gebotene,Mittel zur Bestreitung des Kriegs-Aufwandes zu Hülfe. Dessen ungeachtet würde es kaumerklärlich seyn, wie cs dem großen Könige, der Segnungen des Friedens ungeachtet, welche,nach so ruhmvoll bestandenem Streite, über seine Staaten zu verbreiten ihm vergönnt war,möglich geworden, so große Summen, als bekanntlich geschehen ist, zum Retablissement desLandes zu verwende,:, und dennoch mit weiser Vorsicht die Schatzkammer zu füllen, wennnicht angenommen werden dürfte, daß eine nicht unbedeutende Masse von Ansprüchen an denStaat, wenn auch vereinzelt und kaum irgendwo consignirt, dem Königlichen Tresor gegenüber,stehen geblieben wäre.

Das Wenige, was sich mit Bestimmtheit über diesen Gegenstand hat zusammentragcnlassen, beschränkt sich darauf, daß von den Staatsschulden aus der Zeit vor dem Jahre 1786.