578 Zwey und dxeysstgster Abschnitt.
§- 5-
Dasjenige Gewicht, dessen man sich imgrößten Theile von Teutschland beym Sil-ber bedient, ist die polnische Mark, welche,nach verschiedener Absicht, bald in Unzen,Lothe, Quentchen; bald nach Pfenningen;bald nach Hellern; bald nach Eschen; baldnach Richtpfenningen, eingetheilt wird. An-dere Länder haben andere Gewichte und an-dere Abtheilungen derselben.
i. In den altern Zeiten brauchte man in Teutsch«land bey dem Münzwesen allerley Gewichte.Am Rhein ist zwar, von sehr alten Zeitenher, bereits das Cölnische im Gebrauch ge»wesen; aber auf dem Harze brauchte man,in der ersten Hälfte des sechszehntcn Jahr-hunderts, in der Grafschaft Lautcrberg, wo-hin St. Andreasberg gehörte, das Nordhau,fische, und im Grubenhagenschen und Braun-schweigischen das Erfurtische Gewicht. DieMünzordnung Kayserö Ferdinand I vomJahre izzy scheint die Einführung des Cöl«nischen Gewichts veranlasset zu haben. Nachdieser solten, da die Rheinischen Gulden aufCölnisches Gewicht geschlagen waren, alleGulden auf dasselbige Gewicht gemünzet wer-den. Als hernach Kayser Maximilian IIim Jahre lZü6 die Thaler unter die Reichs-münzen aufnahm, so wurden auch diese nachdem Cölnischen Gewichte bestirnt. Aus ei-nem Clausthalischen Münzextract vom Jahreizyü, weis man, daß es damals bereitsdaselbst im Gebrauche gewesen ist; eben dieß
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