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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
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Rohlenbrennerey. §. i6. 17. 425

§. ' 6 -

In Gruben (§. 4.) werden nur Reiserund Buschwerk verkohlet. Seitdem zurSchmelzung der Eisensteine, stat der Zerren-heerde, die hohen Oefen in Gebrauch gekom-men sind, ist jene Weise zu verkohlen ausserGebrauch gekommen.

r. Die Köhler, welche diese Arbeit verrichten,heißen in der Brannschweig - Lüncburg. un-gleichen in der Gothaischen Forstordnung,Licht- und Sruben-Aöhler.

§- i7-

Die Kohlenbrennerei) ist in verschiedenenBüchern gelehrt worden. Zu den vorzügli-chen gehören folgende.

I. 2 l. Cramers Anleitung zum Forstwesen.Vraunschweig, 1766. fol. S. läl.

L^lviculturs osconcnnica, oder Anweisung zurwilden Baumzucht von H. < 5 , von Carlo-witz. Lcipz. 1713. fol. S. 382-394.

Schauplatz der Rünste u. Handwerke- 1 S. l.

Lorstmagazin lVS. 178 und X S. 1Ü2.

I. I. von Uslar forstwirthschaftliche Bemer-kungen. S. l.

Hartwig Handwerke und Künste. XVli. S. 1.