Rohlenbrennerey. §. i6. 17. 425
§. ' 6 -
In Gruben (§. 4.) werden nur Reiserund Buschwerk verkohlet. Seitdem zurSchmelzung der Eisensteine, stat der Zerren-heerde, die hohen Oefen in Gebrauch gekom-men sind, ist jene Weise zu verkohlen ausserGebrauch gekommen.
r. Die Köhler, welche diese Arbeit verrichten,heißen in der Brannschweig - Lüncburg. un-gleichen in der Gothaischen Forstordnung,Licht- und Sruben-Aöhler.
§- i7-
Die Kohlenbrennerei) ist in verschiedenenBüchern gelehrt worden. Zu den vorzügli-chen gehören folgende.
I. 2 l. Cramers Anleitung zum Forstwesen.Vraunschweig, 1766. fol. S. läl.
L^lviculturs osconcnnica, oder Anweisung zurwilden Baumzucht von H. < 5 , von Carlo-witz. Lcipz. 1713. fol. S. 382-394.
Schauplatz der Rünste u. Handwerke- 1 S. l.
Lorstmagazin lVS. 178 und X S. 1Ü2.
I. I. von Uslar forstwirthschaftliche Bemer-kungen. S. l.
Hartwig Handwerke und Künste. XVli. S. 1.