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Vier und zwanzigster Abschnitt.
Kohlenbrennerei).
§-
i.
^^olzkohlen erhält man, wenn man Hol;
in verschlossenem Feuer zum völligenGlühen kommen, und alsdann verlöschenlaßt. Im offenen Feuer bekömt man nursehr unvollkommene und wenig -brauchbareKohlen, die man Löschkohlen nennet
I. Nach der antiphl. Chemie besieht das völ-lig ausgetrocknete Holz aus Wasserstoff,Kohlenstoff, Potasche und Erde. Bey demVerkohlen müssen diejenigen Theile des Hol-zes, welche bey dem Verbrennen in freyerLuft, Rauch, Ruß und Flamme geben wür-den, ausgeschieden werden, jedoch ohne dasHolz zu Asche werden zu lassen. Dieß ge-schieht, indem nicht mehr Luft, als nurzur starken Erhitzung und zum Glömmennöthig ist, zugelassen, und das Feuer, sobald jene Theile ausgeschieden sind, ersticktwird. Beym Verkohlen verbindet sich derWasserstoff mit dem Sauerstoff der Atmo-sphäre, und so entsteht zum Theil dasjenigeWasser, was ÄohlensaftZ. n, 3. genant wird.Ich sage zum Tbeil; denn das aus denMeilern auölaufende Wasser ist gewiß größ-tentheils dasjenige, welches sich noch in den
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