z68 Zwanzigster Abschnitt.
i. In Chursachsen ward im Jahr 176 t, undnoch einmal 1775, bey 25 Thalern Strafeverbothen, wciffeö Porzellan zu kaufen, sol-ches zu bemalen, einzubrcnnen und zu ver-handeln.
§. n.
Die bemalten Stücke werden dergestaltgetrocknet, daß das Oehl (§. 12.) verfliegenkan; hernach werden sie, in Kapseln oderMuffeln von Porzellan, auf einem besondersdazu eingerichteten Heerde, in eine Hiße ge-bracht, die hinreichend ist, das Glas (§. rs.)in Fluß zn bringen.
1. Dieser Heerb ist eigentlich ein eiserner Rost,auf den die Muffeln gesetzt, und unter demdie Kohlen angebracht werden; wiewohl derArbeiter zuletzt die Muffeln völlig mit Koh-len bedeckt. Dieser Rost dient auch zumAusglühen der Kiesel (§. Z.).
2. Hier geht die Porzcllankunst in die Kunstder Schmelzmalerei) üben Letztere fetzt zuviele Kentnissen voraus, als daß sie hier vol-standig eingeschaltet werden tonte. Die vor-nehmsten Pigmente sind folgende. Eifenkalkgiebt die rothe Farbe. Das Goldpracipitatgiebt Purpur, und die violette Farbe. Dasdurch die Säure calcinirte und mit Alkaliniedergeschlagene Kupfer giebt eine schönegrüne Farbe. Die blaue erhalt man durchSaflor; die gelbe durch die sehr leichten ei-senhaltigen Erden, auch durch das Neapoli-tanische Gelb; die braune und schwarze durchdunkle Eisenschlacken, vermischt mit sehr dunk-lem Saflor.
§. 12 .