ZiL Fünfzehnter Abschnitt.
hinzugesetzte ungelöschte Kalk scheint durchEinsangunq des überflüssigen Wassers, jeneCrystallisation zu befördern. In den Gru-ben § 10. ist die Verdunstung des zur Cry-stallisation überflüssigen Wassers, also auchdie Erhärtung, unmöglich. Da diese aufge-halten werden soll, so darf auch kein Wandhinzugesetzt werden. Aber warum bindec dergelöschte Kalk, wenn er eine geraume Zeit, oftJahrhunderte lang, in Gruben verschlossengewesen ist, viel besser, als der frisch ge-braute und frisch gelöschte?
4. Die frische Kalktünche hat einen eigenthüm»liehen, widerlichen, ungesunden Geruch,der sich erst nach der völligen Austrocknungvermehret. Es muß doch also wohl der ge-braute Kalk noch mehr thun, als Kohlensäu-re und Wasser anziehn. Wahrscheinlichgehn Theile desselben mit dem verdünstcndenWasser in die ilnft über; aber welche? VornHrn. Landbaumcistcr G- 2l. Dick weis ich,daß dieser Geruch gar viel geringer und ver-gänglicher ist, wenn zu der Tünche, womitdie Wände geweisset werden sollen, das De-coctvon Sumach geschüttet wird. Da scheintdie Galäpfelsanrc die riechenden Theile zubinden oder zu neutralisiren. Auch der Ge-stank der O ehlmalerey verliehet sich schneller,wenn man in dem verschlossenen Zimmer Es-sig oder sauren Kohl lauge sieden undverdünsten läßt. Ein antiphlogistischerFreund sagt mir, von der vegetabilischenSäure würden die weggedünsteten kalkichtenTheile niedergeschlagen, und die schlichten ver-brant. So einen Brand liefet man in Hrn.Gfttairners Chemiezwcyter Ausgabe. S.dz.
§. 12 .