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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
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Ralkbrennerey. §.9.10. 329

ihn, um das Holz zu spnhren, nicht genugbrennet. Alsdann behalten die Stücke festeKerne, die man an einigen Orten heraussucht, und beym Kaufe abrechnet.

Z. Die Behauptung, daß der Kalk, wenn derOfen zu früh ausgegangen ist, durch ein er-neuertes Feuer, nie gar gebraut werden kön-ne, ist »»gegründet.

g. Gemeiniglich hat ein wohlgcbranter' Kalkdie Hälfte seines Gewichts, und auch meistdie Hälfte seines Umfangs vcrlohren.

§- 12 .

Der lebendige Kalk wird mit einer mas-sigen Menge weichen kalten Wassers ge-löscht. Der gelöschte Kalk kan Jahrhun-derte lang in wohl verwahrten Gruben vor-theilhast aufgehoben werden.

1. Die Menge des nöthigen Wassers läßt sichnicht allgemein bestimmen. Will man dengelöschten Kalk in dichten Gruben verwah-ren, so schadet es nicht, wenn er etwas dün-ne eingerührt wird; aber man lasse das N.alk-rvasser nicht verlohrcn gehn, oder lauge denKalk nicht aus.

2. Gut wäre es, wenn man so, wie es in Pro-vence geschieht, den Kalk gleich nach demBrennen beym Ofen löschte, und ihn gelöschtzum Mörtel verführte und verhandelte, da erjetzt, zumal auf den Schiffen, beym Verfah-ren, zum Theil in Staubkalk zerfält.

Z. In hiesigen Landen wird viel Kalk auf derWeser verfahren, welcher meistens im AmteU 3 Pol-