Fünfzehnter Abschnitt.
Kalkbrennerei
§. t.
§^^enn Kalk genugsam in freyem Feuergebraut worden, so hat er eine atzen-de Kraft, und wird, mit Wasser gehörig ver-mischt, ein feiner Teig, der mit reinem San-de vermengt, erhärtet, bindet, und sich nichtwieder durch Wasser erweicht. Wegen die-ser Eigenschaften, und seiner Verwaudschaftmit den alkalischen Salzen, wird er alsdannzur Bereitung der Leder, der Seife, zurFärberey, vornehmlich zum Mörtel, und derweisse Kalk auch zum Uebertünchengebraucht-
§- 2 .
Der ungebrante Kalk heißt roher, dergebraute unzerfallene aber, lebendiger oderungelöschter Kalk. Der an der Luft zerfal-lene heißt Sraudkalk; der im Wasser zer-fallene, gelöschter Kalk. Fxalkbrennerevheißt die Kunst den Kalk gehörig zu bren-nen; oder auch der Ort, wo man die dazunöthige Anstalten gemacht hat.