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Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
Entstehung
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303
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Fünfzehnter Abschnitt.

Kalkbrennerei

§. t.

§^^enn Kalk genugsam in freyem Feuergebraut worden, so hat er eine atzen-de Kraft, und wird, mit Wasser gehörig ver-mischt, ein feiner Teig, der mit reinem San-de vermengt, erhärtet, bindet, und sich nichtwieder durch Wasser erweicht. Wegen die-ser Eigenschaften, und seiner Verwaudschaftmit den alkalischen Salzen, wird er alsdannzur Bereitung der Leder, der Seife, zurFärberey, vornehmlich zum Mörtel, und derweisse Kalk auch zum Uebertünchengebraucht-

§- 2 .

Der ungebrante Kalk heißt roher, dergebraute unzerfallene aber, lebendiger oderungelöschter Kalk. Der an der Luft zerfal-lene heißt Sraudkalk; der im Wasser zer-fallene, gelöschter Kalk. Fxalkbrennerevheißt die Kunst den Kalk gehörig zu bren-nen; oder auch der Ort, wo man die dazunöthige Anstalten gemacht hat.