Druckschrift 
Anleitung zur Technologie oder zur Kentniß der Handwerke, Fabriken und Manufacturen : vornehmlich derer, die mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft in nächster Verbindnung stehn ; nebst Beyträgen zur Kunstgeschichte
Entstehung
Seite
203
Einzelbild herunterladen
 

Brameweinbrennerey. §. 12. iz. 20z

q. Durch wiederholtes Destilliren wird derBrantewein stärker, bis er endlich Wein-geist genant wird, dessen Bereitung in dieLlpothekerkunst gehöret.

§- 12 .

Die Trabern, der Spülicht, Brante-weinrrank, den der erste Brand zurück läßt,dient zur Mästung, und was uach der Läute-rung in der Blase bleibt, wird entweder zumEinmaischen angewendet, oder zum nächstenBrande gegossen.

M-

§.

Guter Brantewein muß völlig klar seyn,weder sauer noch vhlicht schmecken, durchSchütteln viele klare Perlen erhalten; wenner angezündet worden, kein eckelhaft schme-ckendes Wasser, auch nicht über die Hälftezurück lassen. Ausgepreisete Oehle müssenin ihm zu Boden sinken. Die Stärke oderReinheit läßt sich durch das Werkzeug, wasder Bierwage ähnlich ist, bestimmen.

1. Die so genante Nordhäuser probe bestehtdarin: mit einem Stechheber zieht man et-was Brantewein aus der Tiefe des Fasses;laßt solches in ein hohes kegelförmiges Glashoch herunter fallen, worauf ein Schaum voneiner unzählbaren Menge gleich grosser, ganzklarer Perlen entsteh» muß, der nicht ver-schwindet, wenn er mit dem Heber aus ein-

an-

.'2'

> <48