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2 (1794)
Seite
365
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kleine S ch r i f t c n. z6;

durch die Bemühungen eigner bischöflichen Misste-neu zur englischen Kirche zurückkehrtcn, so weigertemau sich hie und da, eine Abgabe zum Unterhalteiner Kirche zu bezahlen, mit der mau nicht gleichdenke, und die man verlaßen habe. Die Obrigkeitfuhr indes fort, die Abgabe, vermöge der Grund-gesetze, die ihre Gültigkeit nicht verloren hatten,zu erheben und zu verwenden. Sie that dies destounbedenklicher, da sie für recht und billig hielt, daßdie Landcigcnthümer dasjenige bezahlten, was bei)der Verleihung zur einzigen Bedingung gemachtworden war, was alle uachherigen Käufer als eineauf den Grundstücken haftende Verbindlichkeit be-trachtet und derentwegen sie eine verhaltnißmaßiggeringere Summe dafür bezahlt hatten eine Ab-gabe also, der sich, sivie man mepnte, kein reehtli-eher Mann unter dem Vorwand, seine Religions-Überzeugung geändert zu haben, entziehen könne.

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Leibeskrafen und Cautionen ein: alles das aber halsso wenig, daß endlich ein Gesetz gegeben ward, wel-ches jeden, der nach der Landesverweisung zurückkehre,rwürde, zum Tode verdammte. Wirklich benkte mauauch einige. S. Hitloi'^ ol cd« tlrinlie cloniii-.iüns.'774- 4-1>- "L- lch