kleine Schriften. 177
U c b e r di e b e st e n zutre ffe «den Maas-regeln gegen den M isbranch dcr Gewaltin solchen Gcri ch tc n. Dis jetzt fehlt cs nochganz daran. Seitdem aber über die BundcScon-siitution so viel geschrieben und gedruckt, und dieNothwendigkeit der Gegengewichte in allen Lheileneiner guten Regierung so deutlich und gelehrt er-wiesen worden, ist mir gleichfalls ein Licht aufgc-gangen und ich vermuthe, daß auch in diesemPunkt ein Gegengewicht nicht überflüßig feyn dürfe;nur wollte mir lange kcins cinfallcn, bas mannicht als eine Kränkung der heiligen Prcßfreyhcitverschreien konnte. Endlich glaube ich doch einsgefunden zu haben, das die allgemeine Freiheit,statt sie z» beschranken, vielmehr erweitern soll,und schlage daher vor, dem Volke ein Recht wie-dcrzugcben, das ihm lange durch unsere Gesetzevorcnthaltcn worden ist, ich meine das Faust-recht. In dem rohen Zustand der Gesellschaft,ch man noch etwas von Gesetzen wußte, konnte,wenn Einer dem Andern bösen Leumund machte,der beleidigte Thcil cs durch einen Schlag hinterdie Ohren wett machen, und wenn das nicht half,einen guten Prügel zu Hülfe nehmen, ohne da-Franklins kleine Schriften//.Thcil. M durch