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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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sen, daß ich ihr gleichsam von Ewigkeit her hochadeli-ches Gewerbe, das man beynahe zur Würde einer Wis-senschaft aufgestützt, und in die Sphäre freyer Künsteerhoben hat, nicht für einen der schwersten Punkte halte,welche meinem Vorschlag im Wege stehen könnten.Ich weiß nun aber das einmahl nicht zu ändern; daich hier nicht auf die Dignitätcn der Sachen, sondernnur auf ihre Folgen sehen kann. Lassen Sie uns also.Ueber Freund, auch diesen Gegenstand in seiner wah-ren Gestalt betrachten.

Die verschiedenen Gattungen Wildes verursachenin den Waldungen mehr oder minder Schaden; jaeinige können, wemr sie in so großer Anzahl vorhan-den sind, vorzüglich dem jungen Nachwüchse höchstnachtheilig werden. Es ist also billig, daß die Ei-genthümer der Waldungen, welche dadurch leiden,auch den Nutzen davon wieder zu beziehen haben;folglich muß ihnen auch das unbeschränkte Jagdrechtin den verschiedenen Distrikten ihres Eigenthumes zu-stehen. Da indessen diese Distrikte nicht groß genugseyn, und überhaupt die geringen Vortheile dem Ei-genthümer selbst es nicht gestatten werden, die mitzu vielem Zeitverluste verbundene Jagd gehörig zu be-sorgen; so können große Herren, oder die, welchesonst Lust dazu haben, die Jagdrechte ganzer zusam-menhängender Parthien solcher Walddistrikte von ihrenEigenthümern entweder gegen jährliche Rekognicioiien,oder gegen billige Vergütung des darin erlegten Wil-des auf kurz oder lang in Pacht nehmen, und auf

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