llch kousumirt, auch laßt sie bey Bestimmung der nd-thigen Reserve wegen uuvvrherzusehender Zufälle ge-wöhnlich große Lücken, und dann ist die zuscharf be-messene Genauigkeit in Rücksicht des Nachwuchses rc. bey-nahe in keinem Falle verlässig, und heraus zu nützen.
Gründet sich die empirische Taxation auf die geo-metrische Abschreirung, oder auf empirische Vermessung,welche sich jeder Lckouvm leicht eigen machen kann,»nd bey den Parzelle» der Privateigenrhümer wenigerIrrung unterworfen ist; so ist die Taxation durch Au-genmaße, oder wohl gar durch Zahlung der Stämme ftverlässig, als möglich und weniger kostbar.
Sey es, daß die Taxation durch Augenmaß denvollen Ertrag eines gegebenen Waldorts nicht verlässigbestimmt, so fallen doch derley Taxationen gewöhn-lich unter dem vollen Ertrage aus, welches der noth-wendigen Reserve wegen mehr Vortheilhaft, als schäd-lich ist.
Wege und Straßen anzulegen, oder deren Brauch-barkeit zur Erleichterung des Transports.gesetzlich an-zuordnen, Wiesen gegen Entschädigung der Eigenthü,mer aus - und anzuweisen, Bäche zu räumen, zur Triftzu öffnen, und Flüsse zur Trift und Fseßung zu öffnen,zu Floßanstalten durch Prämien aufzumuntern, wennder Marktpreis nicht selbst dazu reitzt, läßt sich aller-dings nur von der Forstpolizcy erwarten.