je in dieser Hinsicht eine Karakteristik entsteht, so liegtsie einzig in der Parallele, die nun Acker- und,Forst-kultur unter gleichem Winkel beschreibt, und beyden glei-che Staatsaufmerksamkeit zusagt.
Eine hohe Stelle rief mich auf, meine Meinung zusagen: Ich durchlief die Forstgesetzgebung BaiernS, firirteihren gegenwärtigen Standpunkt, und stellte meine dar-gelegte Prüfung an, der ich nur noch in Rücksicht aufdie Art der Veräußerung eine Erinnerung beyzusetzenhabe. — Was nun jene selbst betrifft, so versteht essich ohnehin, daß hierzu der Weg der Versteigerung ohneAusschluß gewählt werde, und die Vera ßerung in soviel möglich kleinen Abtheilungen geschehe, wie bereitsbey den kleinen Staatswalduugen beobachtet wurde. —
Zugleich dürfte es, damit es weder an Käufern,noch au den zu redimirenden Erlagösummen mangle,sehr zweckmäßig seyn, daß das Veräußerungsgeschäfcmehrere Jahre hindurch, und zwar abwechslungswcisevorgenommen werde, wodurch immer eine hinreichendeMenge von KaufS'nstigen erhalten, und von verschie-denen auch auswärtigen Gegenden angezogen werde«»könnte.
Um ferner die Grnndkaufer möglichst anzuziehen,soll selben nicht nur der freye Gebrauch des Gekauftenmir Zustcherung alles Schutzes von jedem Drucke außerden landesherrlichen Abgaben, sondern auch Befteyungyon aller Aehcndreichniß auf ewige Zeiten eingeräumt,,
und