„Der größere Theil der Staatswaldungen in denHänden freyer Thätigkeit unter einer zweckmäßigen Forst,aufsicht — mir einer sichern, und zweckmäßigen Wald-rente — ist sonach das Grgenbild zu dem gegenwärti-gem Forstorganism, und löset die mir gnädigst vorge-legten Fragen."
Dieses wären sonach die Resultate eines durch dasTriebrad gehäufter Amtsgeschäfte unterbrochenen Nach-forschens —^ Resultate, die zwar in der Natur des Ob-jectes liegen, aber noch lange nicht seinen ganzen In-halt erschöpfen — die unvollkommenen Früchte meinesNachdenkens ' unvollkommen in ihrer Ausarbeitung,denn noch sind die Fragen: wie es mit den Besvldungs-hdlzern der Staatsdiener sollte gehalten, wo das Bau-holz zu öffentlichen Staatsgebauden ». s. w. sollte ge-fällt werden, »«entledigt, konnten in diesem Berichtepicht einmahl entledigt werden, da der Befehl nur vonVeräußerung einiger Staatswaldungen spricht.
Doch will ich auch diese Fragen nicht ganz ohneBeantwortung lassen, die sich in Betreff der Besol-dungshölzer, wenn hier daS Gesetz der Bedingtheit inAnwendung gebracht wird, nicht unschwer geben laßt.
Was bisher bezahlt worden« wurde einzig wegendes geleisteten Dienstes entrichtet, welcher niemahls wasanders als nur ein Accessyriunr des Jägers, Förstersp, s. w- war.
Da nun die Bezahlung einzig durch diesen acccssori-schen Dienst bedingt, dieser aber durch die hergestellte
Frey-