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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Die Forstsi'cherung gewann also bey allen künstli-chen Anstalten nichts. Den Beweis geben die Gerichts-bücher.

b) Forstkultur hat ihre Scheidungslinie in derAnlage neuer Pflanzungen w. Alle Gesetze, die vor undnach der Organisation 1789 erschienen, schließen mitdem Auftrage: Es soll Saamen gesammelt, und neuePflanzungen angelegt werden. Und wie viele künstlicheAnlagen entstanden?

Wenn je in diesem Fache gewirkt werden soll, somuß wieder nur das eigne Interesse mit ins Spiel ge-zogen werden.

Seit dem Entstehen gemilderter Regierungsgrund-satze, seit dem Verschwinden jenes Zustandes, der denStaat zum allgemeinen Vormund seiner Bürger, unddiese zu seinen Pupillen machte, entwickelten sich auchgünstigere Idee» im Fache der Forstwirthschaft.

Mehrere hundert Flächen Landes wurden bereitsfreyes Eigenthum. Wie ist es glaubbar, daß in selbendurch Forstmänner neue Anlagen von Pflanzungen ent-stehen werden?

Man hat Beyspiele in dieser Gegend, daß solchein kleinen Partien durch die Industrie ihrer Besitzerentstanden, Beyspiele, die vorläufig die Realität, daßauch unter den Händen freyer Industrie Waldkultur mög-lich sey, beweisen, und uns jeder ängstlichen Sorge über-heben.