nen der Ltplus lolirus und die EüigangSformel zu allen„achherigen Fvrstgesetzen geworden zu sey». —
1786 stieg bereirö das Mißtrauen der Regierungso hoch, daß sie in ihren an dem Lech gelegenen Wäl-dern jeden Baum durch die Gerichteobrigkeit mit derWaldart anzumerken, und ein ordentliches Protokollüber die angeschlagenen Bäume zu verfassen befahl.
1787 wurde diese Beschwerde besonders auf Staats-waldungen ausgedehnt. Die Quelle des Uebels lagsonach einzig in dem Forstorganism selbst. Der Staatfühlte dieses Uebel in seiner vollen Größe, und organi-strte 1789 den Forstpersonal-Etat, aber auch diese Forst-umbildung war nur Palliativ, und entwurzelte das Wald-übel nicht. -—
Mehr reiner Material- und Peknnial-Ertrag —mehr scientistsche Behandlung des Waldes — mehr Zu-sammenhang mir der übrigen Staats-Maschine warendie von der höchsten Stelle selbst geäußerten Motivender 1803 angekündersn Forstumbildung, und rechtfer-tigen meine Beobachtung.
Nach diesem Ideal sollte das Forstpersonale blei-ben, und nur an Ertension —- an Selbstständigkeitgewinnen.
Uebrigens wäre seine Bestimmung analog mit dervon 1789. —
Die weiteren Resultate der aufgestellten Skizze sind
II. ein auf scientivische Grundsätze zurückgebrachtes,und planmäßig angelegtes Forstinststur —
II s.