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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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nen der Ltplus lolirus und die EüigangSformel zu allenachherigen Fvrstgesetzen geworden zu sey».

1786 stieg bereirö das Mißtrauen der Regierungso hoch, daß sie in ihren an dem Lech gelegenen Wäl-dern jeden Baum durch die Gerichteobrigkeit mit derWaldart anzumerken, und ein ordentliches Protokollüber die angeschlagenen Bäume zu verfassen befahl.

1787 wurde diese Beschwerde besonders auf Staats-waldungen ausgedehnt. Die Quelle des Uebels lagsonach einzig in dem Forstorganism selbst. Der Staatfühlte dieses Uebel in seiner vollen Größe, und organi-strte 1789 den Forstpersonal-Etat, aber auch diese Forst-umbildung war nur Palliativ, und entwurzelte das Wald-übel nicht. -

Mehr reiner Material- und Peknnial-Ertragmehr scientistsche Behandlung des Waldes mehr Zu-sammenhang mir der übrigen Staats-Maschine warendie von der höchsten Stelle selbst geäußerten Motivender 1803 angekündersn Forstumbildung, und rechtfer-tigen meine Beobachtung.

Nach diesem Ideal sollte das Forstpersonale blei-ben, und nur an Ertension- an Selbstständigkeitgewinnen.

Uebrigens wäre seine Bestimmung analog mit dervon 1789.

Die weiteren Resultate der aufgestellten Skizze sind

II. ein auf scientivische Grundsätze zurückgebrachtes,und planmäßig angelegtes Forstinststur

II s.