ro. Endlich ist es unsrer mehrmahl erklärten Wil-lrNsmeynung angemessen, daß die Jagd allenthalben so-wohl im Leibgehage, und in den reservirren, als inden verpachteren Jagddistrikten unbeschadet der Kultur,und ihrer eben so verdienstlichen als beschwerlichen Un-ternehmungen ausgeübet werde.
24.
Unsere baierische Landesdirekn'on empfängt den ein-gesendeten Vortrag mit der Situationskarte, und denhierauf bezüglichen Spezialtabcllen zu dem Ende zu-rück, um die Vorlage des General-Jnstallakions-Pro-tokolls mit einer Abschrift des Vertrages, mir einigenEremplarieu der rektifizieren Forstkarte, und mit Du-plikaten der hiermit übereinstimmenden Spezial - Ueber-stchts - Tabellen zu Vevollständigung unserer geheimenNarhZaklen einzubegleiten. München den iz. April1804.
Max. Jos. Churfürst^
Freyherr von Montgelas.Auf
Churfürst!, hdchsten Befehl,von Geiger.
Hofjagd - Jntendanee.
Hofjagd- Intendant,
Besold»«-.
Sigmund Graf von Preysing .... 4260 st. — kr-O o 4 In-