t) In Beziehung auf Lokalität ist für Unsere Prosvinz Baiern eine allgemeine Forstkarte mit der daraufbezeichneten Eintheilung in Inspektionen, Oberfdrste-reyen und Forstreviere zu entwerfen.
2) Die Forstinspektionen werden für Baiern aufsieben, nämlich auf vier für die Waldungen des flachenLandes, auf zwey für die Gebirgs, — und auf eintfür die Salinen - Waldungen festgesetzt.
z) Die auszufertigende Forstkarte ist mit einem ta-bellarischen Konspekte des Forstetats nach dem beplie-gendsn Schema zu begleiten.
4) Bey der Auswahl des in diese Tabelle einM 1tragenden Dienstpersonals, welcher Eintrag hier die EStelle der offiziellen Begutachtung zur definitiven Be» §stätigung oder neuen Anstellung vertritt, wird dit Sstrengste Würdigung der zur Ausfüllung der bezeichnet stten Wirkungskreise unerläßlichen Qualifikation empfohr stleu, welche sich in Beziehung auf die ForstinspektvrtU ^und Oberförster am wichtigsten darstellt» Ä
tz) Die Ernennung der, zu den bereits schSN auf- stgestellten zwey Taxatoren, Neebaur und Daffner,welche mit dem ersten Jänner 1824 in die neuregulirteBesoldung einrücken, noch weiters erforderlichen Tara-toren wird aus der Mitte der an Unsere baierische Forst-schule zu diesem speziellen Zwecke gebildeten Fdrst-Ele»ven vorbehalten.
6) Zur gleichmäßig guten Besetzung der unter»Forststellen mit bestimmungsmäßig gebildetem Personale
sind ,