V.
Der Fvrstinspektor, der Tarator und der Oberför»ster machen die Klasse der obern Forstbedienten; der Re-vierförster, der Forstwärter, und die Fvrstgehilfen dieKlaffe der untern Forstbedienten aus.
VI.
Einem Forstinspektor können der Regel nach, undim Durchschnitte Z bis 6 Oberförstereyeu, oder Tag»
werke Wald; einer Oberforsterey Z bis 6 Forstreviere,oder ^ Tagwerke Wald; und einem Revierförster Z bis
6 Waldungen oder L, Tagwerke Wald untergeben werden.
Es versteht sich von selbst, daß die größere undkleinere Zahl dieser Zuthcilung von der zerstreuten Aus»dehming, oder von einer günstigen Kvntiguität der in-dividuellen Lokalitäten, oder von sonstigen physischen Be-dingungen durchaus abhängig,sey.
VII.
Der Wirkungskreis dieser Forstbedienten wird imAllgemeinen auf folgende Art bezeichnet:
i) dem Forstinspektor liegt eine fleißige und we-nigstens im Jahre zweymalige Visitation der Oberfor-stercyen, der einzelnen Förstereyen und nach Erforder-nis selbst der einzelnen Hauptwaldungen; übrigens abereine strenge Wachsamkeit über die Befolgung aller ver-vrdnungs- und verfassungsmäßigen Obliegenheiten; eine
be-